Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2574
Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/2005vom 04.03.2005
Wortlaut laut Findok
Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen
Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen
dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist
für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in
Österreich erforderliche 15%-Grenze der ausländischen Steuerbelastung
überschritten ist, dieser ausländische Steuerbetrag in ein
Verhältnis zu den nach österreichischem Recht ermittelten
Auslands-Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu setzen. Den
Ausgangswert für die Einkünfteermittlung bildet der Bruttojahresbezug
(ohne Ansatz der nichtsteuerbaren Taggelder gemäß
§ 26 EStG);
betragen danach die österreichischen Einkünfte (nach Abzug der
Sozialversicherungsbeiträge) 60.925 Euro, dann entspricht dies einer
ausländischen Durchschnittsteuerbelastung von 16,65%.
Eine Rechtfertigung, die österreichischen
Sonderzahlungen bei der Berechnung außer Ansatz zu lassen und sie sonach
von den entlastungsfähigen Einkünften abzuspalten, wäre nur dann
gegeben, wenn diese Sonderzahlungen im Ausland keiner Besteuerung unterzogen
worden sind; sie wären diesfalls aber in Österreich zu
besteuern.
4. März
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0120-IV/4/2005
- Stammnummer
- 21056
- Gültig
- 04.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF