Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1120
Jahresabschlusserstellung bei einer zeitverschobenen tschechischen Abzugssteuer
geltende FassungEAS-AuskunftF 207/1-IV/4/97vom 08.08.1997
Wortlaut laut Findok
Hat eine nach dem Kalenderjahr
bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss 1995
Lizenzgebühren von einer tschechischen Tochtergesellschaft erfasst, die
gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-CSSR in Tschechien einer Abzugsbesteuerung
von 5% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer
erst anlässlich der Lizenzgebührenzahlung im Jahr 1996 erfolgt, dann
ist bei Erstellung des österreichischen Jahresabschlusses des Jahres 1995
zu bedenken, dass die Anrechnung der tschechischen Steuer nicht im Zahlungsjahr
1996, sondern bei der Veranlagung für das Jahr 1995 zu erfolgen hat. Denn
eine anrechenbare ausländische Steuer kann immer nur von jener
österreichischen Steuer in Abzug gebracht werden, die auf die betreffenden
ausländischen Einkünfte entfällt.
Bei Ansatz des für die steuerliche Gewinnermittlung
heranzuziehenden steuerlichen Betriebsvermögens des Jahres 1995 sind daher
die in dieser Rechnungsperiode steuerlich zugeflossenen Lizenzgebühren mit
dem Bruttobetrag (ungekürzt um allfällige Abzugssteuern) anzusetzen
(in diesem Sinn auch EAS.888). In Jahren, in denen
Mindestkörperschaftsteuer anfällt, kommt eine Anrechnung der
tschechischen Quellensteuer nur insoweit in Betracht, als die
Körperschaftsteuer dieses Jahres als auf die tschechischen
Lizenzgebühren entfallend anzusehen ist.
08. August
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
ausländische AbzugssteuerKapitalgesellschaftLizenzgebührenAbzugsbesteuerungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungMindestkörperschaftsteuerQuellensteuer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 207/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14566
- Gültig
- 08.08.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF