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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1120

Jahresabschlusserstellung bei einer zeitverschobenen tschechischen Abzugssteuer

geltende FassungEAS-AuskunftF 207/1-IV/4/97vom 08.08.1997

Wortlaut laut Findok

Hat eine nach dem Kalenderjahr bilanzierende österreichische Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss 1995 Lizenzgebühren von einer tschechischen Tochtergesellschaft erfasst, die gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-CSSR in Tschechien einer Abzugsbesteuerung von 5% unterworfen werden dürfen, wobei die Entrichtung dieser Abzugssteuer erst anlässlich der Lizenzgebührenzahlung im Jahr 1996 erfolgt, dann ist bei Erstellung des österreichischen Jahresabschlusses des Jahres 1995 zu bedenken, dass die Anrechnung der tschechischen Steuer nicht im Zahlungsjahr 1996, sondern bei der Veranlagung für das Jahr 1995 zu erfolgen hat. Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann immer nur von jener österreichischen Steuer in Abzug gebracht werden, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Bei Ansatz des für die steuerliche Gewinnermittlung heranzuziehenden steuerlichen Betriebsvermögens des Jahres 1995 sind daher die in dieser Rechnungsperiode steuerlich zugeflossenen Lizenzgebühren mit dem Bruttobetrag (ungekürzt um allfällige Abzugssteuern) anzusetzen (in diesem Sinn auch EAS.888). In Jahren, in denen Mindestkörperschaftsteuer anfällt, kommt eine Anrechnung der tschechischen Quellensteuer nur insoweit in Betracht, als die Körperschaftsteuer dieses Jahres als auf die tschechischen Lizenzgebühren entfallend anzusehen ist. 08. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ausländische AbzugssteuerKapitalgesellschaftLizenzgebührenAbzugsbesteuerungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungMindestkörperschaftsteuerQuellensteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 207/1-IV/4/97
Stammnummer
14566
Gültig
08.08.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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