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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 404

Rentenbezüge aus Deutschland

geltende FassungEAS-AuskunftH 3248/1/1-IV/4/94vom 03.03.1994

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland an den bisherigen österreichischen Zweitwohnsitz, so dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens aus der deutschen Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht der Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes, d.h. für die Ermittlung jenes Einkommensteuersatzes berücksichtigt, der auf in Österreich steuerpflichtige Einkünfte entfällt). Rentenbezüge, die von deutschen Arbeitgebern (des nicht-öffentlichen Sektors) gezahlt werden, unterliegen demgegenüber gemäß Artikel 9 des Abkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Beiträge zu einer freiwilligen deutschen Krankenversicherung wären nach der sich aus § 18 EStG derzeit ergebenden Rechtslage in Österreich nur dann (mit dem halben Betrag) als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn sie an ein Versicherungsunternehmen gezahlt werden, dem die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Österreich erteilt worden ist. Doch auch in diesem Fall müssten die Prämienzahlungen an diesen inländischen Geschäftsbetrieb geleistet werden. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

WohnsitzverlegungWohnsitzwechselinländischer ZweitwohnsitzSteuerfreistellungFreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltRentenPension

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 3248/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17794
Gültig
03.03.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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