Findok · EAS-Auskünfte
EAS 404
Rentenbezüge aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftH 3248/1/1-IV/4/94vom 03.03.1994
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein deutscher Staatsbürger
seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland an den bisherigen österreichischen
Zweitwohnsitz, so dürfen gemäß Artikel 10 des
österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens aus der deutschen
Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht der
Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des
Progressionsvorbehaltes, d.h. für die Ermittlung jenes
Einkommensteuersatzes berücksichtigt, der auf in Österreich
steuerpflichtige Einkünfte entfällt).
Rentenbezüge, die von deutschen Arbeitgebern (des
nicht-öffentlichen Sektors) gezahlt werden, unterliegen demgegenüber
gemäß Artikel 9 des Abkommens der österreichischen
Einkommensbesteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung
freizustellen.
Beiträge zu einer freiwilligen deutschen
Krankenversicherung wären nach der sich aus § 18 EStG derzeit
ergebenden Rechtslage in Österreich nur dann (mit dem halben Betrag) als
Sonderausgabe abzugsfähig, wenn sie an ein Versicherungsunternehmen gezahlt
werden, dem die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Österreich erteilt
worden ist. Doch auch in diesem Fall müssten die Prämienzahlungen an
diesen inländischen Geschäftsbetrieb geleistet werden.
3. März
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
WohnsitzverlegungWohnsitzwechselinländischer ZweitwohnsitzSteuerfreistellungFreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltRentenPension
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 3248/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17794
- Gültig
- 03.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF