Findok · EAS-Auskünfte
EAS 662
Besteuerungskonflikte sind primär durch Verständigungsverfahren zu beseitigen
geltende FassungEAS-AuskunftL 1269/2/1-IV/4/95vom 26.06.1995
Wortlaut laut Findok
Erbringt ein österreichisches
EDV-Dienstleistungsunternehmen an seine Prager Tochtergesellschaft
Dienstleistungen (EDV-Wartungsarbeiten, Marketing- und
Verkaufsunterstützung) und werden die hiefür gezahlten
Dienstleistungsvergütungen in Tschechien als Lizenzgebühren
klassifiziert und einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterworfen, dann stellt dies
offensichtlich einen Verstoß gegen das DBA-CSSR dar. Denn wenn derartige
Vergütungen tatsächlich Dienstleistungsvergütungen darstellen,
sind sie gemäß Artikel 7 DBA-CSSR in Tschechien vollständig von
der Besteuerung freizustellen. Handelt es sich um Zahlungen, die als
Lizenzgebühren einzustufen sind, dann ist die tschechische Steuer
gemäß Art. 12 auf 5 % herabzusetzen. Geschieht dies nicht, dann kann
dieser Besteuerungskonflikt nicht durch Anrechnung der tschechischen Steuer auf
die österreichische Steuer beseitigt werden. Vielmehr ist im Rahmen eines
Verständigungsverfahrens zu untersuchen, ob Tschechien tatsächlich
eine Vertragsverletzung begangen hat und es ist zutreffendenfalls sodann der
abkommensgemäße Zustand herbeizuführen.
Der bloße Umstand, dass das
Doppelbesteuerungsabkommen im Widerspruch zum innerstaatlichen tschechischen
Steuergesetz steht, ist jedenfalls kein tauglicher Grund, die
Abkommensbestimmungen in Tschechien nicht anzuwenden.
26. Juni
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
LizenzgebührAbzugssteuerSteuerfreistellungFreistellungAnrechnung der ausländischen SteuerVerständigungsverfahren
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 1269/2/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17068
- Gültig
- 26.06.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF