Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1765
Sozialversicherungsrenten aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskunftT 347/2-IV/4/00vom 12.12.2000
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein deutscher Staatsbürger
seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland an den bisherigen österreichischen
Zweitwohnsitz, so dürfen gemäß Artikel 10 des
österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens aus der deutschen
Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht der
Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des
Progressionsvorbehaltes, dh. für die Ermittlung jenes Einkommensteuersatzes
berücksichtigt, der auf in Österreich steuerpflichtige Einkünfte
entfällt).
Die vorstehende Aussage findet sich sowohl in EAS 307 als
auch in EAS 404. Allerdings wurde in die erstgenannte EAS der ergänzende
Hinweis auf das Erfordernis der Einbeziehung in die
Progressionsvorbehaltsberechnung nicht aufgenommen, weil es dort nur um die
Grundfrage ging, ob Österreich oder Deutschland das Besteuerungsrecht
besitzt. Es kann daraus jedenfalls kein "Widerspruch" mit der zweiten EAS nur
deshalb abgeleitet werden, weil dort ein Zusatzhinweis auf den
Progressionsvorbehalt zu finden ist.
12. Dezember
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 347/2-IV/4/00
- Stammnummer
- 24567
- Gültig
- 12.12.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF