…pauschal angesetzt wird (Tonnagenbesteuerung) und aus dem sich - nach österreichischem Recht ermittelt - ein in Österreich ausgleichsfähiger Verlust ergibt, dann kann dem Erfordernis einer Nachversteuerung nicht mit dem Argument ausgewichen werden, dass im Zuge der deutschen Vollpauschalierung ein steuerlicher Verlust weder entstehen noch verwertet werden kann…
…gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche Komplementär-GMBH eingebracht und werden in der Folge die Verluste in den deutschen Betriebstätten der deutschen Tochter-GmbH in einem Ausmaß erlitten, dass hiedurch der steuerliche Wert der Beteiligung an der deutschen Tochter-GMBH herabgemindert wird, dann…
…gemäß § 20 Abs. 2 EStG nicht abzugsfähig. Vorsorglich wird weiters darauf hingewiesen, dass dann, wenn Verluste aus der Beteiligung an der US-Gesellschaft entstehen sollten, das Vorliegen einer steuerlichen "Liebhaberei" zu untersuchen sein wird (BGBl. Nr. 33/1993). 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr…
Kapitalerträge, die einer deutschen vermögensverwaltenden Personengesellschaft zugehen, fließen aus steuerlicher Sicht unmittelbar den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu. Unter welchem Titel diese Erträge einem österreichischen Gesellschafter überwiesen werden, ist unerheblich. Erhält daher der österreichische Gesellschafter vorab unter dem Titel "carried interest" einen erhöhten Anteil an den…
…Aufgrund der Rückwirkungsfiktion gilt die Vermögensübertragung steuerlich als mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags eingetreten. Dementsprechend gelangt - zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie doppelter Nichtbesteuerung - das jeweils anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen zum Zeitpunkt der steuerlichen Vermögensübertragung zur Anwendung. Folglich wird der Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts bereits mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags…
…der Abrechnung des Investment-KG ausgewiesenen Verlustes aus Vermietung und Verpachtung und aus Einkünften aus Kapitalvermögen zwecks Vornahme des Verlustausgleiches in Österreich wäre nicht zulässig. Verlustmodelle, die nach österreichischem Recht keine steuerliche Auswirkung mehr zeitigen dürfen, können nicht mit steuerlicher Wirkung auf der Grundlage von…
…soll, dann wird dieser Rückwirkung nach der im Abgabenrecht allgemein geltenden Unbeachtlichkeit rückwirkender Gestaltungen keine steuerliche Relevanz zukommen. Mithin werden nur jene aliquoten Verluste Berücksichtigung finden können, die im Jahr nach dem Anteilserwerb angefallen sind, sonach frühestens ein aliquoter Verlustanteil des Jahres 2002. 06. Mai…
…ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern…
…in deren Österreich-Betriebstätte sich der Verlust ereignet hat, aus diesem Anlass einen Gesellschafterzuschuss gewährt, wobei sie diesen zwar einerseits auf den Beteiligungswert aktiviert, andererseits aber sofort einer Teilwertabschreibung zuführt, weil sich infolge des eingetretenen Verlustes der Wert ihrer Beteiligung nicht wirklich erhöht hat. 19…
…dass es sich bei den Deutschland-Verlusten um solche handelt, die nach österreichischem Recht einer steuerlichen Verlustverwertung zugänglich sind (Vorlage der deutschen Steuerbescheide wäre hiefür aber zu wenig) und liegen die innerstaatlichen Voraussetzungen für einen Verlustausgleich bzw. Verlustvortrag vor (liegt insbesondere jene Buchhaltung in ordnungsmäßiger…
…für die Besteuerung als Personengesellschaft in den USA optiert hat, zugrundegelegt. Ergeben sich nach österreichischem Recht steuerliche Verluste aus der US-Immobilienvermietung, dann sind diese Verluste - ungeachtet der in den USA bei der österreichischen Gesellschaft vorgenommenen steuerlichen Berücksichtigung - in Österreich bei den Gesellschaftern steuerlich ausgleichsfähig…
…der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein…
…werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in Österreich vortragsfähig. Dies steht im Übrigen im Einklang mit dem Regelungskonzept, das in Ziffer 12 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland vereinbart worden ist und das darauf basiert, dass Deutschland die Verlustverwertung bis Ende 1997 übernimmt, dass…
…Abs. 8 EStG 1988 kürzen ausländische Verluste auch dann die inländische Steuerbemessungsgrundlage, wenn sie aus Quellen stammen, deren Einkünfte nach den Zuteilungsregeln eines Doppelbesteuerungsabkommens aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Verlustverwertung auch im Ausland löst aber Nachversteuerung in Österreich aus. Auslandsverluste kürzen bei Anwendung von …
…österreichischen Betriebstätte betrieblich betätigt, ändert nichts daran, dass die deutsche GmbH lediglich der erwähnten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Daraus folgt, dass Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn…
…der stillen Reserven von 900 durch die Umgründung verloren ginge. Es ist wohl richtig, dass eine steuerliche Erfassung der im ausländischen KG-Anteil enthaltenen stillen Reserven durch Artikel 13 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 23 DBA-Deutschland unzulässig ist, während nach Artikel 13 Abs…
…Verlustausgleich oder Verlustvortrag (ohne Nachversteuerung bei künftigen Betriebstättengewinnen) zulässt oder sonst in irgendeiner Weise eine Doppelverlustverwertung erfolgt; denn österreichische Unternehmen haben nicht die Möglichkeit zu derartigen Verlustdoppelverwertungen (vgl. EAS 2034). Zur Frage der Wesentlichkeitsgrenze bei der Beurteilung der steuerlichen Auswirkung der Verwertung des österreichischen Verlusts…
…Gesellschaften vom Umgründungssteuergesetz erfasst werden - auch dann zulässig sein, wenn die Schwestergesellschaft in Deutschland ansässig ist. Der Umstand, dass die deutschen Verluste von einer Person (der deutschen GmbH) erlitten wurden, die keiner österreichischen Steuerpflicht unterlag, kann hier kein Verwertungsverbot bewirken (etwa nach dem in EStR…
…Abgabenbehörden innerhalb angemessener Frist Einblick in die maßgebenden buchhalterischen Grundlagen auf Kosten des Unternehmens verschafft werden kann, wird bei Unternehmern aus EU-Staaten eine im Inland geführte Buchhaltung nicht als Voraussetzung für die Zuerkennung des Verlustvortrages verlangt (EuGH v. 14.9.99, C-250/97…
…nicht erheblich mehr als 20% der österreichischen Steuerersparnis beträgt, als unwesentlich und nicht verlustvortragshindernd zu werten ist. Ist die deutsche Steuerersparnis deutlich höher, würde sie einer vollständigen Verlustverwertung in Österreich entgegenstehen, könnte dann aber möglicherweise noch eine Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO rechtfertigen. Bundesministerium für Finanzen…