RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2182

Negativer Progressionsvorbehalt mit Verlustausgleichswirkung

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/63-IV/4/02vom 10.12.2002

Wortlaut laut Findok

Haben deutsche Betriebstättenverluste für einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen in den Jahren 1998 und 1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die gleiche steuerliche Wirkung wie im Fall eines Verlustausgleiches zuteil geworden. Wurden diese deutschen Verluste, die bereits einmal die österreichische Besteuerungsgrundlage voll aufgezehrt haben, in der Folge ein zweites Mal in Deutschland durch Minderung der deutschen Besteuerungsgrundlage verwertet, dann ist damit eine Situation eingetreten, die nach dem Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (25.09.2001, 99/14/0217) nicht dazu verpflichten kann, jene deutschen Betriebstättengewinne, die in Deutschland durch den Verlustvortrag gekürzt worden sind, gemäß dem DBA-Deutschland im ungekürzten Ausmaß von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Abgabepflichtige können sich nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht darauf berufen, zu Recht darauf vertraut zu haben, dass sie Verluste doppelt verwerten dürfen, ohne daran durch eine Änderung der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gehindert zu werden. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

negativer ProgressionsvorbehaltVerlustausgleichVerlustausgleichswirkungBetriebstättenverlusteAuslandsverlusteBetriebstättengewinneAuslandsverlusterkenntnis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/63-IV/4/02
Stammnummer
35949
Gültig
10.12.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF