Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2182
Negativer Progressionsvorbehalt mit Verlustausgleichswirkung
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/63-IV/4/02vom 10.12.2002
Wortlaut laut Findok
Haben deutsche
Betriebstättenverluste für einen in Österreich ansässigen
Steuerpflichtigen in den Jahren 1998 und 1999 durch Berücksichtigung
für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von
0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst
steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen
Verlusten die gleiche steuerliche Wirkung wie im Fall eines Verlustausgleiches
zuteil geworden. Wurden diese deutschen Verluste, die bereits einmal die
österreichische Besteuerungsgrundlage voll aufgezehrt haben, in der Folge
ein zweites Mal in Deutschland durch Minderung der deutschen
Besteuerungsgrundlage verwertet, dann ist damit eine Situation eingetreten, die
nach dem Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (25.09.2001, 99/14/0217) nicht dazu
verpflichten kann, jene deutschen Betriebstättengewinne, die in Deutschland
durch den Verlustvortrag gekürzt worden sind, gemäß dem
DBA-Deutschland im ungekürzten Ausmaß von der österreichischen
Besteuerung freizustellen.
Abgabepflichtige können sich nach Auffassung des
Bundesministeriums für Finanzen nicht darauf berufen, zu Recht darauf
vertraut zu haben, dass sie Verluste doppelt verwerten dürfen, ohne daran
durch eine Änderung der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gehindert zu
werden.
10. Dezember
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
negativer ProgressionsvorbehaltVerlustausgleichVerlustausgleichswirkungBetriebstättenverlusteAuslandsverlusteBetriebstättengewinneAuslandsverlusterkenntnis
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/63-IV/4/02
- Stammnummer
- 35949
- Gültig
- 10.12.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF