Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1162
Zurechnungskonflikt infolge amerikanischer Körperschaftsbesteuerungsoption einer österreichischen Immobilien-KEG
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/27-IV/4/97vom 31.10.1997
Wortlaut laut Findok
Gründen zwei in Österreich ansässige
Investoren eine inländische GmbH & CO KEG, die in den USA ein zur
Vermietung bestimmtes Bürogebäude erwirbt, und optiert diese
österreichische Personengesellschaft in den USA für die
Körperschaftsbesteuerung, dann stellt sich die Frage, ob die in den USA von
der inländischen KEG erhobene Einkommensteuer auf die in Österreich
von den Gesellschaftern der inländischen KEG zu erhebende
Einkommensteuer/Körperschaftsteuer gemäß Artikel XV DBA-USA
anzurechnen ist.
Fragen dieser Art werden gegenwärtig im Rahmen einer
vom OECD-Fiskalkomitee eingesetzten Studiengruppe, die sich mit
Besteuerungsproblemen von Personengesellschaften befasst, untersucht.
Unvorgreiflich des Ergebnisses dieser Untersuchungen wird vom BM für
Finanzen die Auffassung vertreten, dass in Fällen der vorliegenden Art die
in Österreich ansässigen Gesellschafter auf Grund des DBA-USA ein
Anrecht besitzen, dass die in ihren Händen in Österreich besteuerten
Einkünfte, von der Doppelbesteuerung entlastet werden; und zwar ungeachtet
des Umstandes, dass infolge eines grenzüberschreitenden
Zurechnungskonfliktes, die betreffenden Einkünfte im DBA-Partnerstaat in
den Händen der inländischen Personengesellschaft besteuert wurden. Die
inländischen Gesellschafter sind daher aus dieser Sicht gemäß
Artikel XV DBA-USA berechtigt, jene US-Steuer, die - nach US-Steuerrecht
abkommenskonform - von den Einkünften der KEG erhoben wurde, in dem
Maße auf ihre österreichische Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
anzurechnen, in dem die in den USA besteuerten Einkünfte in ihrer
Besteuerungsgrundlage enthalten sind. Gleichgelagerte Überlegungen wurden
der EAS 1054 in einem umgekehrten Fall, in dem eine inländische GmbH
für die Besteuerung als Personengesellschaft in den USA optiert hat,
zugrundegelegt.
Ergeben sich nach österreichischem Recht steuerliche
Verluste aus der US-Immobilienvermietung, dann sind diese Verluste - ungeachtet
der in den USA bei der österreichischen
Gesellschaft vorgenommenen steuerlichen
Berücksichtigung - in Österreich bei den
Gesellschaftern steuerlich
ausgleichsfähig; da allerdings sowohl positive wie auch negative
Auslandseinkünfte stets nach österreichischem Recht ermittelt werden
müssen, darf kein Fall von ausgleichsschädlicher "Liebhaberei"
vorliegen.
31. Oktober
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
OptionsausübungAnrechnung der ausländischen SteuerAnrechnungsverpflichtungPersonengesellschaftSteuerentlastungDoppelbesteuerungAnrechnungshöchstbetragVerlustausgleichImmobilieneinkünfte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/27-IV/4/97
- Stammnummer
- 14126
- Gültig
- 31.10.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF