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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2308

Tax-Holidays für eine bosnische Tochtergesellschaft einer österreichischen Holding

geltende FassungEAS-AuskunftH 739/1-IV/4/03vom 30.06.2003

Wortlaut laut Findok

Ist eine österreichische Holdinggesellschaft mit österreichischen und bosnischen Gesellschaftern an einer bosnischen Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Unternehmensgegenstand insbesondere Außenhandelsaktivitäten, internationale Transportdienstleistungen, Vermittlungs- und Vertretungsleistungen umfasst und sonach keine überwiegenden "schädlichen Passiveinkünfte" erwarten lässt, dann wird die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung aus Bosnien nach Österreich durch die Neuordnung im Budgetbegleitgesetz 2003 nicht berührt. Und zwar auch dann nicht, wenn der Steuersatz für die Gewinne der ausschüttenden bosnischen Gesellschaft auf Grund einer investitionsfördernden Zusicherung der bosnischen Regierung für die Dauer von 5 Jahren von 20% auf 0 - 1% gesenkt werden wird. Allerdings wird gemäß dem Budgetbegleitgesetz die an der Steuerfreiheit der bosnischen Gewinnausschüttungen interessierte österreichische Holdinggesellschaft keine steuerliche Verwertung allfälliger Verluste der bosnischen Gesellschaft mehr vornehmen können, wenn sie neben der Steuerfreiheit der Gewinnausschüttung auch die Steuerfreiheit der Gewinne aus einer allfälligen Beteiligungsveräußerung anstrebt. 30. Juni 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Holdinggesellschaftenschädliche PassiveinkünfteGewinnausschüttungenVerlustverwertung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 739/1-IV/4/03
Stammnummer
36382
Gültig
30.06.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF