Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2308
Tax-Holidays für eine bosnische Tochtergesellschaft einer österreichischen Holding
geltende FassungEAS-AuskunftH 739/1-IV/4/03vom 30.06.2003
Wortlaut laut Findok
Ist eine österreichische
Holdinggesellschaft mit österreichischen und bosnischen Gesellschaftern an
einer bosnischen Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Unternehmensgegenstand
insbesondere Außenhandelsaktivitäten, internationale
Transportdienstleistungen, Vermittlungs- und Vertretungsleistungen umfasst und
sonach keine überwiegenden "schädlichen Passiveinkünfte" erwarten
lässt, dann wird die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung aus
Bosnien nach Österreich durch die Neuordnung im Budgetbegleitgesetz 2003
nicht berührt. Und zwar auch dann nicht, wenn der Steuersatz für die
Gewinne der ausschüttenden bosnischen Gesellschaft auf Grund einer
investitionsfördernden Zusicherung der bosnischen Regierung für die
Dauer von 5 Jahren von 20% auf 0 - 1% gesenkt werden wird.
Allerdings wird gemäß dem Budgetbegleitgesetz
die an der Steuerfreiheit der bosnischen Gewinnausschüttungen interessierte
österreichische Holdinggesellschaft keine steuerliche Verwertung
allfälliger Verluste der bosnischen Gesellschaft mehr vornehmen
können, wenn sie neben der Steuerfreiheit der Gewinnausschüttung auch
die Steuerfreiheit der Gewinne aus einer allfälligen
Beteiligungsveräußerung anstrebt.
30. Juni
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 739/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36382
- Gültig
- 30.06.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF