…dafür darstellen, dass in Wahrheit das österreichische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist und dass folglich das österreichische Unternehmen für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben einzustehen hat. Kann das österreichische Unternehmen im Rahmen der es treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen nicht einwandfrei dokumentieren, dass…
…entscheidend, ob die österreichische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist. Über die diesbezüglich anzustellenden Überlegungen informiert der BMF-Erlass AÖF Nr. 70/1998. Der Umstand, dass die Mitarbeiterbezüge von der österreichischen Gesellschaft gezahlt werden, stellt ein Indiz für eine inländische Arbeitgebereigenschaft dar, mag hiefür…
…dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Um diese Sachverhaltsfrage zu klären müsste eine sehr sorgfältige Untersuchung aller entscheidungsrelevanten Gegebenheiten vorgenommen werden…
…ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt. Der Umstand…
…ausreichend nachzuweisen, dass nicht sie, sondern die britische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist; denn die EDV-Spezialisten arbeiten während der Entsendungszeit für die österreichische Gesellschaft und es werden von ihr auch die Kosten hiefür getragen. Damit ist die österreichische Gesellschaft dem vollen Lohnsteuerhaftungsrisiko ausgesetzt…
…von Konzerngesellschaften bewerkstelligt werden, die 183-Tage-Klausel zur Anwendung kommt. Deutschland besteht jedoch darauf, dass in den Fällen einer konzerninternen Personalüberlassung das beschäftigende Konzernunternehmen als steuerlicher Arbeitgeber gilt, wenn die Überlassungszeit 3 Monate übersteigt. Es wird derzeit auf deutscher Seite geprüft, ob diese Regelung…
…dass in einem derartigen Fall die slowenische Tochtergesellschaft steuerlicher Arbeitgeber ist. Diese Frage kann aber als Frage der Sachverhaltsbeurteilung nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden. Ist die slowenische Tochtergesellschaft der Arbeitgeber, dann unterliegt bei bloß beschränkter inländischer Steuerpflicht des slowenischen Geschäftsführers der Gesamtbezug von ATS…
…liechtensteinische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist, dann wäre die von ihm dem österreichischen Unternehmen in Rechnung gestellte Arbeitsgestellungsvergütung in Österreich gemäß Art. 7 DBA-Liechtenstein von der Besteuerung zu entlasten, wenn eine liechtensteinische Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt. Die dem Arbeitnehmer von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber zufließenden Bezüge…
…die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung gewählter zivilrechtlicher Gestaltungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 21.1.1983, Zl. 81/17/0102, ÖStZB 1983…
…nämlich eine steuerliche Nichtanerkennung der bloßen Entsendung durch den inländischen Arbeitgeber unter Annahme eines Arbeitgeberwechsels nicht gerechtfertigt sein wird, wenn laut Entsendungsvertrag typische Arbeitgeberaufgaben weiterhin vom entsendenden österreichischen Unternehmen wahrgenommen werden und nicht auf das ausländische Unternehmen übergehen: Die Gehaltsvereinbarung sowie die Teilnahmeberechtigung am Erfolgsbonus…
…da hierfür ein Dienstverhältnis zum Heimatstaat erforderlich wäre; die steuerliche Anerkennung der Arbeitnehmereigenschaft des Sportlers würde voraussetzen, dass der Sportler seine Arbeitskraft dem Heimatstaat schuldet und dass daher diesem die für einen Arbeitgeber typische Weisungsbefugnis gegeben ist. Dass im vorstehend beschriebenen Fall solche Gegebenheiten ohne…
…österreichischen Tochtergesellschaft erkennbar sein, dass für den Entsendungszeitraum (August 2003 bis Mai 2004) die österreichische Tochtergesellschaft die Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (siehe hierzu LStR 2002 Rz 923 und Rz 924), dann liegt aus steuerlicher Sicht kein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung vor und Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland…
Wurde ein Dienstnehmer eines US-Konzerns 1996 für drei Jahre zur österreichischen Tochtergesellschaft entsandt, die in dieser Zeit die Funktion des steuerlichen Arbeitgebers übernahm, und entschied er sich im Jahr 1997, daß ihm eine im Rahmen des "award-program" im Jahr 1998 zustehende Prämie…
…tschechischem Staatsgebiet ausgeübte Arbeitsleistung entfällt. Dieser Teil ist bei der Besteuerung in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Da der Arbeitgeber (die tschechische Betreibergesellschaft des Krankenhauses) in Tschechien ansässig ist, ist es gemäß Artikel 14 Abs 2 DBA-Tschechien unerheblich, ob die Aufenthalte in…
…ob dieser "Verwertungstatbestand" erfüllt ist, wäre zu klären, ob die österreichische Kapitalgesellschaft ihrer US-Tochtergesellschaft mit der Entsendung eine Assistenzleistung (Aktivleistung des österreichischen Arbeitgebers) erbringt, oder ob der Fall einer bloßen Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistung) vorliegt. Im ersten Fall würde sich der wirtschaftliche Erfolg der Arbeit als…
…von der deutschen GmbH durch eine tageweise, jedoch 183 Tage jährlich nicht übersteigende Entsendung eines ihrer Mitarbeiter erfüllt, dann ist bei steuerlicher Anerkennung dieser Gestaltungsform zunächst festzustellen, ob die deutsche GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben über eine österreichische Betriebstätte verfügt. Eine solche wäre z.B…
…den US-Darstellern begründet werden (wobei die US-Agentur die in Rechnung gestellten Beträge für die Schauspieler bloß einkassiert); in diesem Fall würden sonach die US-Schauspieler ihre Einkünfte aus steuerlicher Sicht unmittelbar von der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft beziehen; hier geht es daher um die Frage…
…nach welcher Gesetzesbestimmung des DBA-Partnerstaates der Gestellungsnehmer als Arbeitgeber gewertet werden muss. Nach österreichischer Gesetzeslage (§ 47 EStG 1988 iVm der Auslegung durch LStR 2002 Rz 923) ist der Arbeitskräfteüberlasser der steuerliche Arbeitgeber und es wird daher die korrespondierende gegenteilige Gesetzesnorm im DBA-Partnerstaat benötigt…
Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die…
…zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, dann unterliegen die Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung. Die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen, wenn der ungarische Arbeitgeber in Österreich über keine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 EStG verfügt (LStR 2002 Rz 1178). Vorsorglich wird aber beigefügt, dass dann…