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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2398

Konzerninterne Arbeitskräftegestellung von Deutschland nach Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/50-IV/4/03vom 29.12.2003

Wortlaut laut Findok

Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sieht mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 vor, dass in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung die 183-Tage-Klausel unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist oder nicht. Mit dieser Regelung sollte einer Fehlinterpretation des Arbeitgeberbegriffes in grenzüberschreitenden Arbeitskräftegestellungsfällen vorgebeugt werden; diese Fehlinterpretation geht auf Entwicklungen in der OECD zurück, die auf deutscher Seite dazu geführt haben, generell den Arbeitskräfteentleiher als "Arbeitgeber im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens" anzusehen. Die Regelung des Artikels 15 Abs. 3 DBA-Deutschland entbindet hingegen nicht davon, zu prüfen, ob ein behauptetes Gestellungsverhältnis auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als solches zu werten ist. Sollte daher zB im Fall einer konzerninternen Arbeitnehmerentsendung von der deutschen Muttergesellschaft zur österreichischen Tochtergesellschaft erkennbar sein, dass für den Entsendungszeitraum (August 2003 bis Mai 2004) die österreichische Tochtergesellschaft die Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (siehe hierzu LStR 2002 Rz 923 und Rz 924), dann liegt aus steuerlicher Sicht kein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung vor und Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland kommt diesfalls daher nicht zur Anwendung, sodass im gewählten Beispielsfall die Arbeitnehmereinkünfte in Österreich nicht unter Berufung auf die 183-Tage-Klausel von der Besteuerung freigestellt werden dürfen. 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ArbeitskräftegestellungArbeitskräfteüberlassung183-Tage-Klauselwirtschaftliche Betrachtungsweise

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/50-IV/4/03
Stammnummer
36411
Gültig
29.12.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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