RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2589

Ungarische Grenzgänger

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0181-IV/4/2005vom 25.04.2005

Wortlaut laut Findok

Werden von einer ungarischen Kapitalgesellschaft Grenzgänger-Arbeitnehmer für länger als 183 Tage pro Jahr zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, dann unterliegen die Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung. Die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen, wenn der ungarische Arbeitgeber in Österreich über keine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 EStG verfügt (LStR 2002 Rz 1178). Vorsorglich wird aber beigefügt, dass dann, wenn es sich um die Überlassung ungarischer Arbeitskräfte an österreichische Firmen handeln sollte, besonderes Augenmerk darauf zu legen ist, ob die ungarische Kapitalgesellschaft auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist oder ob ihre Funktion nicht eher jener eines Arbeitskräftevermittlers entspricht. Im letztgenannten Fall würde den österreichischen Firmen die Rolle des steuerlichen Arbeitgebers zufallen. 25. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GrenzgängerArbeitskräftegestellungArbeitskräftevermittlungLohnsteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0181-IV/4/2005
Stammnummer
24797
Gültig
25.04.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF