…dafür darstellen, dass in Wahrheit das österreichische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist und dass folglich das österreichische Unternehmen für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnabgaben einzustehen hat. Kann das österreichische Unternehmen im Rahmen der es treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen nicht einwandfrei dokumentieren, dass…
…die (in Österreich) steuerpflichtigen Bezüge mit € 1,00 festzusetzen (BFG-Akt AS 79, 80, 81). Diesen Antrag begründend führte der steuerliche Vertreter des Bf. aus: " … [Der Bf.] wurde von seinem französischen Arbeitgeber, der AB International Inc. ab 2. August 2010 befristet bis 31…
…Arbeitgeberbegriffes ist auf Grundlage der Verweisungsnorm des Art. 3 Abs. 2 DBA Slowakei nach jeweils innerstaatlichem Steuerrecht zu interpretieren. Um beurteilen zu können, ob die slowakische Konzerngesellschaft im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist, muss untersucht werden, ob die typischen Arbeitgeberfunktionen…
…entscheidend, ob die österreichische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist. Über die diesbezüglich anzustellenden Überlegungen informiert der BMF-Erlass AÖF Nr. 70/1998. Der Umstand, dass die Mitarbeiterbezüge von der österreichischen Gesellschaft gezahlt werden, stellt ein Indiz für eine inländische Arbeitgebereigenschaft dar, mag hiefür…
…dann ist vorweg zu klären, ob ein solcher Arbeitskräftegestellungsvertrag steuerlich anzuerkennen ist, oder ob auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht eher der österreichische Schiffahrtsbetreiber als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Um diese Sachverhaltsfrage zu klären müsste eine sehr sorgfältige Untersuchung aller entscheidungsrelevanten Gegebenheiten vorgenommen werden…
…Klausel" bzw. "Monteurklausel" zur Anwendung gelangt. Deutschland besteht jedoch darauf, dass in den Fällen einer konzerninternen Personalüberlassung das beschäftigende Konzernunternehmen als steuerlicher Arbeitgeber gilt, wenn die Überlassungszeit 3 Monate übersteigt. Da in Anwendung der "183-Tage-Klausel" Mitarbeiter deutscher Konzerngesellschaften steuerfrei zu stellen sind, löst…
…lit. b DBA Ö - Slowakei verwendeten Arbeitgeberbegriffes ist auf Grundlage der Verweisungsnorm des Artikel 3 Abs. 2 DBA Ö - Slowakei nach jeweils innerstaatlichem Steuerrecht zu interpretieren. Um beurteilen zu können, ob die slowakische Gesellschaft im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist…
…ein in Österreich ansässiger Gleitschirmpilot für eine deutsche Firma als Werkspilot und Testflieger für neuentwickelte Schirme im Einsatz und nimmt er außerdem an einschlägigen Wettkämpfen teil, dann ist zunächst festzustellen, ob die deutsche Firma als steuerlicher Arbeitgeber auftritt oder ob ein Werkvertragsverhältnis vorliegt. Der Umstand…
…ausreichend nachzuweisen, dass nicht sie, sondern die britische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist; denn die EDV-Spezialisten arbeiten während der Entsendungszeit für die österreichische Gesellschaft und es werden von ihr auch die Kosten hiefür getragen. Damit ist die österreichische Gesellschaft dem vollen Lohnsteuerhaftungsrisiko ausgesetzt…
…von Konzerngesellschaften bewerkstelligt werden, die 183-Tage-Klausel zur Anwendung kommt. Deutschland besteht jedoch darauf, dass in den Fällen einer konzerninternen Personalüberlassung das beschäftigende Konzernunternehmen als steuerlicher Arbeitgeber gilt, wenn die Überlassungszeit 3 Monate übersteigt. Es wird derzeit auf deutscher Seite geprüft, ob diese Regelung…
…dass in einem derartigen Fall die slowenische Tochtergesellschaft steuerlicher Arbeitgeber ist. Diese Frage kann aber als Frage der Sachverhaltsbeurteilung nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden. Ist die slowenische Tochtergesellschaft der Arbeitgeber, dann unterliegt bei bloß beschränkter inländischer Steuerpflicht des slowenischen Geschäftsführers der Gesamtbezug von ATS…
…liechtensteinische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist, dann wäre die von ihm dem österreichischen Unternehmen in Rechnung gestellte Arbeitsgestellungsvergütung in Österreich gemäß Art. 7 DBA-Liechtenstein von der Besteuerung zu entlasten, wenn eine liechtensteinische Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt. Die dem Arbeitnehmer von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber zufließenden Bezüge…
…beurteilen, ob der Gestellungsnehmer im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist, muss untersucht werden, ob die typischen Arbeitgeberfunktionen schwerpunktmäßig von ihm oder von dem entsendenden Unternehmen tatsächlich wahrgenommen werden. Bei der Beurteilung, wem im Fall von Arbeitsgestellungsverhältnissen die typischen Arbeitgeberfunktionen zufallen…
…Außerdem sei auf den Erlass des BMF vom 27.4.2006, BMF-01221/0225-IV/4/2006, wonach Deutschland in Fällen konzerninterner Personalüberlassung darauf bestehe, dass das beschäftigende Konzernunternehmen (A Deutschland) als steuerlicher Arbeitgeber gelte, wenn die Überlassungszeit drei Monate übersteige, zu verweisen. Der Bf…
…F***, hinsichtlich der Dienstgeberbeitragspflicht auf Grund der Sondervorschrift des § 85 Abs 1 Satz 2 EStG 1988 steuerlich Rechtssubjektivität als Arbeitgeber zukäme. Steuerlicher Arbeitgeber der der ***F*** zugewiesenen Bediensteten sei daher die Bf. Für die Bf sei auch eine eigene Steuernummer vergeben worden. Die zugewiesenen Bediensteten…
…die Z im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für den Zeitraum der Auslandsentsendung der Bw. als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist, muss vielmehr untersucht werden, ob die typischen Arbeitgeberfunktionen schwerpunktmäßig von dieser oder von der entsendenden X AG wahrgenommen wurden. In diesem Zusammenhang wurde die Bw…
…1 ABGB zu erfüllen. Die dXag (Deutschland) war nicht die (zivil)rechtliche Dienstgeberin (Arbeitgeberin) des Bf. hinsichtlich der vom Bf. im Jahr 2018 erbrachten Dienstleistungen (Arbeitsleistungen). Sie war im Jahr 2018 auch nicht die steuerliche Arbeitgeberin des Bf., wie noch gezeigt werden wird. Die dXag…
…als steuerlicher Arbeitgeber gegolten. Die Rechtsansicht anderer Staaten sei in diesem Zusammenhang immer unmaßgeblich gewesen. Die Löhne seien deshalb nach alter Rechtslage in Österreich erst mit Überschreiten der 183-Tage-Frist steuerpflichtig gewesen. Zweck der Abzugsteuer gem. § 99 EStG sei die Sicherstellung der steuerlichen Erfassung…
…Nach Doralt, Kommentar zum EStG, Rz 8 zu §47, richte sich die steuerliche Arbeitgebereigenschaft auch insbesondere danach, wer über die Höhe der Bezüge entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide…
…der VwGH (vgl. Erkenntnis vom 29.4.2015, 2012/13/0099) mittlerweile eindeutig festgestellt hat, dass steuerlicher Arbeitgeber der den ausgegliederten Gesellschaften zur Dienstleistung zugewiesenen Bediensteten der Bund (bzw. das einzurichtende Personalamt) ist und demnach auch nicht die [...], auf die ua. die zur Dienstleistung zugewiesenen…