Bühnenbildner und Regisseure sind keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar mitwirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch BFH 08.04.1997, I R 51/96, BStBl II 1997, 679). Werden daher im Ausland…
…nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen, veröffentlicht in Nr…
…und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen…
…nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artists and Sportsmen, veröffentlicht in Nr…
…der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Sportartikelhersteller dessen Sportartikel bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf die Sichtbarkeit des Firmenlogos zu verwenden (so genannte "Ausrüstungsvereinbarung"), dann unterliegt das dafür vom österreichischen Hersteller gezahlte…
Verpflichtet sich ein Sportler, der in Österreich nur mehr der beschränkten Steuerpflicht unterliegt, gegenüber einem österreichischen Unternehmen dessen Firmenlogo bei allen Wettkämpfen und den damit verbundenen Fernseh- und Fotoaufnahmen unter Achtung auf Sichtbarkeit zu verwenden, dann unterliegt das dafür vom österreichischen Unternehmen gezahlte Entgelt gem…
…weder die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen…
…weder die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird zB in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen…
…Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden; diese Auffassung stützt sich auf Ziffer 3 des OECD-Kommentars zu Artikel 17 des OECD-Musterabkommens (Stand…
…die Tochtergesellschaft seinerzeit erbrachten Arbeitsleistungen vor. Dies wird u.a. dadurch sichtbar, daß die US-Muttergesellschaft in Übereinstimmung mit Artikel 9 des DBA-Ö/USA den bei ihr durch die spätere Optionsausübung anfallenden Aufwand von ihrer österreichischen Tochtergesellschaft rückfordert. Dem zusätzlichen österreichischen Lohnsteueraufkommen steht solcherart…
…und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Diese Übung der beiden Staaten, auf der auch EAS 1707 basiert, wird in einer Verständigungslösung sichtbar, die im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung unter Nr. 32/1987 veröffentlicht worden ist. Eine solche Zuordnung der Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers unter…
…von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vorgesehen ist, fremd (AÖFV. Nr. 31/1987). In der erwähnten Verständigungsregelung aus dem Jahre 1987 wird die Übung der beiden Staaten sichtbar, "aus der die Übereinstimmung der Vertragsparteien über die Abkommensauslegung" hervorgeht. Gemäß Artikel 31 Abs. 3 der Wiener Vertragsrechtskonvention…
…dies auf fremde Rechnung tut und damit sich mit geringeren Gewinnen begnügen muss. Sollten sich in einem solchen Fall nicht objektiv sichtbar werdende Funktionsveränderungen feststellen lassen und ist mit der Gewinnverlagerung in die Schweiz zudem ein wesentlicher steuerlicher Vorteil verbunden, dann könnte die Vermutung naheliegen…
…sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler. Diese Übung wird z.B. in dem Ergebnis eines Verständigungsverfahrens sichtbar, das zu parallelen Erlässen in Österreich und in Deutschland geführt hat und die Einkünfteaufteilung der künstlerisch tätigen Bühnen- und Kostümbildner betroffen hat (Erl. des BMF vom 11…
…Dienstnehmer einer deutschen Arbeitskräfteverleihfirma sind, die diese an die deutsche Filmproduktionsgesellschaft verliehen hat, dann würden nur die Filmschauspieler (alle im Fernsehfilm sichtbaren Darsteller) gemäß Artikel 17 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung unterliegen; nicht aber die nicht unter Artikel 17 fallenden Mitwirkenden; denn wenn der Arbeitgeber…
…17 (vgl. OECD-MK zu Art. 17, Rz 7). So greift die Verteilungsnorm für "Künstler und Sportler" iSd Art. 17 DBA Deutschland nur bei im Rahmen von Veranstaltungen sichtbar wirkenden Künstlern (vgl. EAS 1, EAS 471, EAS 2253; Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1…
…10 Abs. 5 DBA F enthaltene OECD-konforme Dividendendefinition vom französischen Höchstgericht (Conseil d'Etat) neuerlich fehlinterpretiert und nicht auf verdeckte Gewinnausschüttungen angewendet wird. Die Protokollbestimmung macht sichtbar, dass sie nur klarstellender Natur ist und keine Ausweitung der Dividendendefinition auf Gewinnzuweisungen an Nichtgesellschafter anstrebt, denn…
…und sodann das Wettkampfspiel der Mannschaft selbst leitend zu überwachen. Trainer mit veranstaltungsspezifischem Aufgabenfeld werden - auch wenn sie bei der Veranstaltung selbst nicht sichtbar mitwirken - wie die Sportler selbst als Mitwirkende bei dem Sportwettkampf anzusehen sein. In diesem Fall unterliegt die Kündigungsentschädigung dem 20%igen…
…der Mannschaft zu erarbeiten und sodann das Wettkampfspiel der Mannschaft selbst leitend zu überwachen (EAS 1412). Trainer mit veranstaltungsspezifischem Aufgabenfeld werden - auch wenn sie bei der Veranstaltung selbst nicht sichtbar mitwirken - wie die Sportler selbst als Mitwirkende bei dem Sportwettkampf anzusehen sein. Doch nur dann…
…17 ergäbe. Die Entscheidung, ob im konkreten Fall die maßgebende Mitwirkung der Köche sich in einer für alle sichtbaren und damit darstellenden Unterhaltungsform vollzogen hat, muss allerdings als Sachverhaltsfrage der Beurteilung durch das zuständige Finanzamt vorbehalten bleiben. Sollte Artikel 17 nicht anwendbar sein, könnte nach…