RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2383

Produktion einer 13-teiligen deutschen Fernsehserie mit Inlandsdreharbeiten

geltende FassungEAS-AuskunftU 114/1-IV/4/03vom 09.12.2003

Wortlaut laut Findok

Mietet eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft in Österreich ein Produktionsbüro an, um von hier aus die inländischen Drehaufnahmen einer 13-teiligen Fernsehserie abzuwickeln, dann liegt auch dann eine inländische Betriebstätte für die deutsche Filmproduktionsgesellschaft vor, wenn die einzelnen Drehabschnitte weniger als 6 Monate pro Jahr andauern. Nach dem OECD-Update 2003 sind bei wiederkehrenden Nutzungen örtlicher Einrichtungen auch kürzere als 6-monatige Nutzungsdauern betriebstättenbegründend (OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA Z 6). Daraus folgt, dass nicht nur die Filmschauspieler, sondern auch alle anderen mitwirkenden Dienstnehmer wie Kameraleute und Fahrer der inländischen Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen. Ist es nun so, dass alle Mitwirkenden (Filmschauspieler, Kameraleute und Fahrer) Dienstnehmer einer deutschen Arbeitskräfteverleihfirma sind, die diese an die deutsche Filmproduktionsgesellschaft verliehen hat, dann würden nur die Filmschauspieler (alle im Fernsehfilm sichtbaren Darsteller) gemäß Artikel 17 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung unterliegen; nicht aber die nicht unter Artikel 17 fallenden Mitwirkenden; denn wenn der Arbeitgeber (hier: die Arbeitskräfteverleihfirma) in Österreich keine Betriebstätte unterhält, dann sind dessen Arbeitskräfte, wenn sie sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich aufhalten, in Österreich nicht steuerpflichtig. Die Filmproduktionsgesellschaft wird aber zu dokumentieren haben, dass das Arbeitskräfteverleihverhältnis auch auf deutscher Seite als solches steuerlich anerkannt wird. Kopien von Unterlagen über die deutsche Lohnversteuerung der die Österreich-Dreharbeiten umfassenden Lohnbezüge könnten in dieser Hinsicht als ausreichende Glaubhaftmachung gewertet werden. 9. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FilmproduktionDreharbeiteninländisches ProduktionsbüroSchauspielerKameraleuteArbeitskräfteverleih183-Tage-Frist

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
U 114/1-IV/4/03
Stammnummer
50034
Gültig
09.12.2003 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF