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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1

Bühnenbildner und Regisseure

geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/7-IV/4/91vom 27.05.1991

Wortlaut laut Findok

  Bühnenbildner und Regisseure sind nach Auffassung des BM für Finanzen keine "Künstler" in dem in Artikel 17 des OECD-Musterabkommens verstandenen Sinn, da dort nur die bei Veranstaltungen sichtbar wirkenden Schauspieler angesprochen werden (siehe auch Ziffer 72 des OECD-Berichtes Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen, veröffentlicht in Nr. 2 der Serie Issues in International Taxation, OECD 1987). Werden daher in Frankreich ansässige Bühnenbildner oder Regisseure seitens des Festspielveranstalters mittels Werkvertrages verpflichtet, tritt daher österreichische Steuerpflicht nur bei Bestehen einer inländischen festen Einrichtung (zB bei einem dauernd zur Verfügung gestellten eigenen Arbeitsraum) ein (Art. 9 Abs. 2 DBA-Frankreich). 27. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Künstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitWerkvertragfeste örtliche Einrichtungfeste GeschäftseinrichtungFestivalveranstalterFestivalfeste Einrichtungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2022/7-IV/4/91
Stammnummer
18646
Gültig
27.05.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF