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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1877

Auftragsfertigung und kommissionsweiser Verkauf für eine schweizerische Konzerngesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/01vom 23.07.2001

Wortlaut laut Findok

Errichtet eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Auftragsfertigung für die schweizerische Gesellschaft besteht, dann wird hiedurch für die schweizerische Gesellschaft keine Betriebstätte in Österreich begründet. Das Gleiche gilt, wenn eine inländische Konzerngesellschaft den Warenvertrieb für die schweizerische Gesellschaft auf Kommissionsbasis in Österreich übernimmt. Die genannten Funktionen sind fremdverhaltenskonform abzugelten. Im Grunde sollte keine andere Rechtsbeurteilung eintreten, wenn die beiden Funktionen von ein und derselben österreichischen Konzerngesellschaft wahrgenommen werden. Allerdings wird in Fällen dieser Art ein besonderer Dokumentationsbedarf bestehen, der belegt, dass die österreichische Gesellschaft tatsächlich nur die untergeordneten Funktionen der Auftragsfertigung und des kommissionsweisen Verkaufes ausübt und dass nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine eigene inländische Produktion mit inländischem Vertrieb stattfindet und aus der Schweiz möglicherweise nur gewisse Unterstützungsleistungen empfangen werden. Diesem Dokumentationsbedarf wird vor allem dann mit besonderer Sorgfalt entsprochen werden müssen, wenn aus einer bisher auf eigene Rechnung produzierenden und vertreibenden Gesellschaft eine solche wird, die dies auf fremde Rechnung tut und damit sich mit geringeren Gewinnen begnügen muss. Sollten sich in einem solchen Fall nicht objektiv sichtbar werdende Funktionsveränderungen feststellen lassen und ist mit der Gewinnverlagerung in die Schweiz zudem ein wesentlicher steuerlicher Vorteil verbunden, dann könnte die Vermutung naheliegen, dass die Abstufung zur bloßen Auftragsfertigung und zum kommissionsweisen Verkauf bloß formal und nicht in der wirtschaftlichen Realität erfolgt ist. Ob die eine oder andere Gegebenheit vorliegt, kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beurteilt werden. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FremdvergleichFunktionsanalysewirtschaftliche BetrachtungsweiseGewinnverlagerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 21/8-IV/4/01
Stammnummer
2178
Gültig
23.07.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF