… 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z 4…
…österreichischer Steuern gesehen werden und es kann folglich kein Rechtsmissbrauch im Sinn des § 22 BAO vorliegen. Ob ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der niedrig besteuerten M-Holding vorliegt und ob daher auf der Grundlage von § 10 Abs. 4 KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttungen der…
…Schweiz nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auch dann nicht entgegen, wenn die Steuerbelastung in der Schweiz 10% nicht übersteigen sollte. Denn Handelstätigkeiten zählen selbst dann nicht zum schädlichen Passiverwerb, wenn sie im Konzernverbund ausgeübt werden. Die Frage, ob der österreichischen Holdinggesellschaft für die Dividendendurchleitung nach Zypern…
Eine maltesische International Trading Company (ITC), deren Geschäftsfeld nach den hier vorliegenden Unterlagen ausschließlich auf Handelsaktivitäten außerhalb Maltas beschränkt sein muss, unterliegt - wie alle anderen maltesischen Kapitalgesellschaften - der 35%igen Einkommensteuer. Gehört die ITC einer österreichischen Gesellschaft, dann unterliegt die Ausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft…
…würde allerdings eintreten, wenn keine ausreichenden Nachweise über den Fortbestand der "Identität" (§ 8 Abs. 4 Z 2 zweiter Satz KStG betr. Fälle des schädlichen "Mantelkaufes") der schweizerischen AG erbracht werden können. 18. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Frage, ob die Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft gemäß § 10 Abs. 2 KStG steuerfrei ist, zu untersuchen sein, ob die 3 Verdachtsmomente (schädliche Passiveinkünfte - ungenügende, d.h. 15% nicht übersteigende Steuerbelastung - überwiegende Inländerbeteiligung) des § 10 Abs. 3 KStG in Verbindung mit der VO BGBl. Nr…
…an einer thesaurierenden Kapitalgesellschaft in einem Hochsteuerland erschöpft und erzielt diese Holdinggesellschaft demzufolge (unter Beachtung auch der Zurechnungsvorschrift des § 2 Z. 4 der Verordnung) keine Einkünfte und damit auch keine schädlichen Passiveinkünfte, dann steht im Fall einer Veräußerung der Beteiligung an dieser Steueroasengesellschaft § 10 Abs…
…Abs. 2 KStG auch dann zu, wenn zwar der schweizerische Hauptsitz der Tochtergesellschaft überwiegend schädliche Passiveinkünfte erzielt, diese aber unter Einschluss der Einkünfte einer irischen Forschungsbetriebstätte nur etwa 10% des Einkommens der Tochtergesellschaft betragen. Nur dann, wenn die gewählte Gestaltung ausschließlich dazu dienen sollte, österreichische…
…auf Portfolio-Aktien) besteht. Aus dem Blickwinkel des Gesetzeszweckes von § 10 Abs. 4 KStG gesehen, ist jedenfalls nicht von vornherein auszuschließen, dass auch Gewinne aus der Aktienoptionsemission mittelbar durch Aktienveräußerungen mitbestimmt und daher als schädlicher Unternehmensschwerpunkt zu werten sind. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006
…Dienstnehmer für die Zeit vom 1. August 1993 bis 29. Juni 1994 nach Österreich und unterhält diese britische Gesellschaft keine (schädliche) inländische Betriebstätte, so unterliegen die vom britischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge weder 1993 noch 1994 in Österreich einer Besteuerung, wenn in keinem der beiden Jahre…
…die Gewinne, die die amerikanische Universität in Österreich erzielt, der inländischen Besteuerung unterliegen. Die schädliche Vertretereigenschaft wäre der inländischen GmbH dann zuzumessen, wenn die Vermarktung von Studienveranstaltungen nicht zu ihrem Betriebsgegenstand zählt und wenn daher in der Rechtsperson der GmbH die in Art. II Abs…
…57/1995 geschehen. Zur weiteren Frage, ob eine irische Tochtergesellschaft als "Kreditinstitut" anzusprechen ist, dessen Tätigkeit nach der Verordnung nicht zur Erzielung schädlicher Passiveinkünfte führt, ist zunächst davon auszugehen, dass dieser Begriff - den Zielvorgaben der Verordnung entsprechend - keiner extensiven Auslegung zugänglich ist. Übt eine IFSC…
…Personen, die ihren Wohnsitz in den USA haben. Wird daher in Österreich eine österreichische Wohnung bloß für die Dauer der Gastprofessur angemietet, so führt dies zu keinem schädlichen inländischen Wohnsitz; sollte hingegen aus den Fallumständen erkennbar sein, dass bereits eine Einwanderung nach Österreich geplant war…
…mit Ablauf des fünften Jahres in Österreich nicht mehr besteuert werden, weil zu diesem Zeitpunkt vom Steuerpflichtigen keine schädliche "Maßnahme" mehr getroffen wird und es untersagt ab diesem Zeitpunkt das Abkommen die Besteuerung in Österreich; andererseits ist die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht nicht in…
… 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 schädliche Passiveinkünfte dar, die der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung bei der österreichischen Muttergesellschaft entgegenstehen und Anlass für den "Methodenwechsel" geben. Wohl verhindert § 2 Z 3 der VO den Eintritt der Verpflichtung zum Methodenwechsel für die dort ausdrücklich…
…der schädlichen Passiveinkünfte der Malta-Gesellschaft einzusetzen und solcherart die Gewinnausschüttungen nach Österreich vom Verlust der Schachtelbefreiung und einem Wechsel zum Anrechnungsverfahren zu bewahren. Eine Konsolidierung ist nur mit weiteren passiven Gesellschaften vorgesehen; dies deshalb, weil vorgekehrt werden musste, dass nicht eine Auslagerung von schädlichen…
…schweizerische Gesellschaft im Jahr 2004 oder später je 24,5% ihrer "Saudi-Arabien-Anteile" an die beiden österreichischen Gesellschaften, dann stellen diese beiden Veräußerungsvorgänge keine "schädlichen Passiveinkünfte" dar, die hinsichtlich der Gewinnausschüttungen der schweizerischen Holdinggesellschaft Anlass für den "Methodenwechsel" geben könnten. Beträgt der Anschaffungswert (und…
…eintreten, wenn eine mögliche Verlustverwertung im Ausland vom Abgabepflichtigen nicht in Anspruch genommen wird; denn eine Option zur dauerhaften Aufwandverlagerung nach Österreich wäre nicht sachgerecht. Allerdings liegt kein "schädlicher" Verzicht auf Auslandsverlustverwertung vor, wenn die Verlustvortragsfähigkeit im Ausland nach ausländischem Recht deshalb verloren geht, weil…
…obere Bandbreite (rd. 9,5% bis 12,2%) festgelegt wird, so kann daraus noch keine "schädliche" Gewinnabhängigkeit abgeleitet werden. Wird allerdings von der deutschen Finanzverwaltung den Genussscheinen der Charakter einer "Forderung mit Gewinnbeteiligung" deshalb zugeordnet, weil der Zinsenanspruch davon abhängig gemacht wurde, dass er in…
…und dass daher - auch bei ausreichend hohem Einkommen der französischen Kapitalgesellschaft - Gewinne und Verluste ausländischer Betriebstätten bei der Besteuerung in Frankreich unberücksichtigt bleiben, gewährleistet nach dem gegenwärtigen Wissensstand des BM für Finanzen, dass keine schädliche Verlustdoppelverwertung zu erwarten ist. 02. September 2003 Für den Bundesminister…