Findok · EAS-Auskünfte
EAS 343
11-Monate Dienstnehmerentsendung aus Großbritannien nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/11/1-IV/4/93vom 03.12.1993
Wortlaut laut Findok
Entsendet eine britische Kapitalgesellschaft einen ihrer in
Großbritannien durchgehend ansässigen Dienstnehmer für die Zeit
vom 1. August 1993 bis 29. Juni 1994 nach Österreich und unterhält
diese britische Gesellschaft keine (schädliche) inländische
Betriebstätte, so unterliegen die vom britischen Arbeitgeber gezahlten
Bezüge weder 1993 noch 1994 in Österreich einer Besteuerung, wenn in
keinem der beiden Jahre die "183-Tage-Frist" des Art. 15 Abs. 2
DBA-Großbritannien überschritten wird (in die Fristenberechnung
müssten aber auch allfällige weitere Kurzaufenthalte in
Österreich, die außerhalb der genannten Entsendungszeit in diesen
Jahren erfolgen, eingerechnet werden). Der Umstand, dass in dem in
Großbritannien am 5. April 1994 endenden britischen Steuerjahr die
183-Tage-Frist überschritten wird, ist nach OECD-Auffassung
unmaßgebend, da es nicht auf die zeitlichen Gegebenheiten im
Ansässigkeitsstaat, sondern auf jene im Tätigkeitsstaat ankommt
(AÖF Nr. 331/1991).
3. Dezember
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2163/11/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17923
- Gültig
- 03.12.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF