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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 343

11-Monate Dienstnehmerentsendung aus Großbritannien nach Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/11/1-IV/4/93vom 03.12.1993

Wortlaut laut Findok

  Entsendet eine britische Kapitalgesellschaft einen ihrer in Großbritannien durchgehend ansässigen Dienstnehmer für die Zeit vom 1. August 1993 bis 29. Juni 1994 nach Österreich und unterhält diese britische Gesellschaft keine (schädliche) inländische Betriebstätte, so unterliegen die vom britischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge weder 1993 noch 1994 in Österreich einer Besteuerung, wenn in keinem der beiden Jahre die "183-Tage-Frist" des Art. 15 Abs. 2 DBA-Großbritannien überschritten wird (in die Fristenberechnung müssten aber auch allfällige weitere Kurzaufenthalte in Österreich, die außerhalb der genannten Entsendungszeit in diesen Jahren erfolgen, eingerechnet werden). Der Umstand, dass in dem in Großbritannien am 5. April 1994 endenden britischen Steuerjahr die 183-Tage-Frist überschritten wird, ist nach OECD-Auffassung unmaßgebend, da es nicht auf die zeitlichen Gegebenheiten im Ansässigkeitsstaat, sondern auf jene im Tätigkeitsstaat ankommt (AÖF Nr. 331/1991). 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Inlandsbetriebstätte183-Tage-KlauselArbeitskräfteentsendung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2163/11/1-IV/4/93
Stammnummer
17923
Gültig
03.12.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF