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3 228 Treffer343 msnur geltende Fassungen
EAS 2632Lizenzgebühren im Dreiecksverhältnis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0390-IV/4/200507.07.2005

…sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) zu beachten, aus denen sich ergibt, dass die Grundverantwortung für die sachliche Richtigkeit des unterlassenen Steuerabzuges dem österreichischen Steuerpflichtigen auferlegt ist. 7. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 999Subject-to-tax-Klausel in der 183-Tage-Regel des DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 170/1-IV/4/9620.01.1997

…Einkünfte gemäß § 3 Abs. 3 EStG 1988 bei Ermittlung des auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuersatzes anzusetzen sind, reicht nicht aus, um die Erfordernisse einer "subject-to-Tax-Klausel" zu erfüllen. 20. Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1747Zweijährige inländische Arbeitsausübung durch US-Staatsbürger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/2-IV/4/0004.12.2000

…1613). Eine in Österreich nach Artikel 7 oder 14 zu erhebende Einkommensteuer ist nach Artikel 22 DBA-USA im Ansässigkeitsstaat (USA) auf die dort von den Österreich-Einkünften erhobene Steuer anzurechnen. 04. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1651Hypothekarkredit eines Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/0008.06.2000

…keine sachliche. Sie vermag daher keine Befreiungswirkung auf die andere Partei des Darlehens- oder Kreditvertrages zu entfalten. Wenn die andere Vertragspartei daher die ihr vorgeschriebene Gebühr zivilrechtlich auf den diplomatisch privilegierten Kreditnehmer überwälzt, widerspricht dies nicht der Steuerbefreiung der Diplomatenkonvention und liegt dies ausserhalb der…

EAS 363Kommunalsteuerpflicht für Inlandsrepräsentanzen ausländischer Fluggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1357/2/1-IV/4/9321.12.1993

…Luftfahrtgesellschaften daher künftig keine Freistellungen von der neuen Kommunalsteuer mehr ausgesprochen werden. Die in bereits erteilten Bescheiden für die Lohnsummensteuer getroffenen Regelungen verlieren mit dem Wegfall der Lohnsummensteuer automatisch ihre rechtlichen Wirkungen. 21. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2489Österreichischer Psychologe mit liechtensteinischer Ordination
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0405.07.2004

…Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit jedenfalls nicht möglich sein. Da es sich hierbei aber um Sachverhaltsbeurteilungen handelt, können diese nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren geklärt, sondern müssten bei Bedarf vom zuständigen Finanzamt entschieden werden. 05. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 689Freiwillige Weiterversicherung bei der niederländischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 139/2/2-IV/4/9501.08.1995

…dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung könnte durchaus - allerdings über niederländischen Wunsch - im Wege einer Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 724Steuerliche Vorrechte der International Finance Corporation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/35-IV/4/9521.09.1995

…müsste mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt abgeklärt werden; im EAS-Verfahren könnten hiezu nur dann diese Abklärung unterstützende Aussagen gemacht werden, wenn die betreffenden Geschäftsvorgänge genau beschrieben und Nachweisvorschläge unterbreitet werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 667Freiwillige Weiterversicherung bei der niederländischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 139/2/1-IV/4/9505.07.1995

…nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung könnte durchaus - über niederländischen Wunsch - im Wege einer Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden. Absatz 11 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen für die Vermeidung der Doppelbesteuerung…

EAS 1306Erwerb der inländischen GmbH-Anteile durch den deutschen Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 50/1-IV/4/9827.07.1998

…im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Zahlung der Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist steuerlich dann unschädlich, wenn dies sachlich begründet ist (vgl. LStR 1992 Rz 733 bzw. Rz 745 für den Fall der freiwilligen Abfertigung; Lohnsteuerprotokoll 1997, AÖF Nr. 185…

EAS 1816Anwendung der "per country limitation" bei Bezug von Schachteldividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/0112.03.2001

…würde geradezu dazu nötigen, bei Bezug steuerfreier Auslandsgewinnausschüttungen Kredite nicht mehr voll steuerpflichtig im Inland, sondern unter Ausnutzung des Steueranrechnungsverfahrens im schließlichen Ergebnis unbesteuert oder ermäßigt besteuert im Ausland zu vergeben. 12. März 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 767Deutscher Solidaritätszuschlag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1493/1/1-IV/4/9527.11.1995

  Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…

EAS 1768Investition in griechische Staatsanleihen und Brasilien-Darlehen durch eine inländische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 668/1-IV/4/0012.12.2000

…EG-Gemeinschaftsrecht die vorstehende Rechtsbeurteilung beeinflussen könnten, kann ohne Kenntnis, wie Deutschland in einem reziproken Fall österreichische Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft behandeln würde, im ministeriellen Express-Auskunftsverfahren nicht Stellung genommen werden. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 717US-Stipendium
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 765/2/1-IV/4/9519.09.1995

…gelten; denn gemäß Art. 1 erfasst das DBA in seinem sachlichen Anwendungsbereich nur die US-Bundeseinkommensteuer. Allerdings könnte gemäß § 48 BAO eine Anrechnung dieser State Tax auf die österreichische Einkommensteuer erwirkt werden. 19. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1914DBA-Liechtenstein gilt nicht für den Dienstgeberbeitrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0117.08.2001

…Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer, wie sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben worden sind. 17. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 948Schenkungen auf den Todesfall im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/2-IV/4/9610.10.1996

…in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben von Todes wegen" zählen, genießen sie Abkommensschutz. 10. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1126Unzulässiger Quellensteuerabzug für grenzüberschreitende unternehmensinterne Leistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/4-IV/4/9711.08.1997

…jedoch nicht, die österreichische Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit dem malaysischen Bauprojekt ein zweitesmal der Besteuerung zu unterwerfen, nämlich im Wege eines Steuerabzuges für unternehmensinterne Kostenverrechnungen, und solcherart eine internationale Doppelbesteuerung zu verursachen. 11. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

…dem Artikel 9 Abs. 4 des Abkommens (Ruhegehälter) derselbe Inhalt wie dem Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zugemessen, dann wird die Abfindungszahlung nicht dem sachlichen Anwendungsbereich der für Ruhegehälter maßgebenden Bestimmung unterstellt werden können, da es sich hiebei weder um Ruhegehälter (bzw. um deren Abfindung…

EAS 1214Weiterbelastung deutscher GmbH-Geschäftsführerbezüge an die österreichische GmbH-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/6-IV/4/9719.01.1998

…Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, sodaß sich die Beitragspflicht ausschließlich nach § 41 FLAG richtet. Darnach ist die deutsche GmbH grundsätzlich beitragspflichtig, da sie - wenn auch mit Unterbrechungen - Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. Als hier beschäftigt gilt der Dienstnehmer solange…