Findok · EAS-Auskünfte
EAS 689
Freiwillige Weiterversicherung bei der niederländischen Sozialversicherung
geltende FassungEAS-AuskunftR 139/2/2-IV/4/95vom 01.08.1995
Wortlaut laut Findok
Beitragszahlungen an die holländische
Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines
in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers
sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben
noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67,
EAS 667).
Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist
derzeit auf österreichischer Seite an keine Änderung dieser Rechtslage
gedacht. Wie bereits in EAS 667 ausgeführt, wäre eine steuerliche
Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich unter diesen
Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung
von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung
könnte durchaus - allerdings über niederländischen Wunsch - im
Wege einer Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische
Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden.
1. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- R 139/2/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 17003
- Gültig
- 01.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF