Findok · EAS-Auskünfte
EAS 724
Steuerliche Vorrechte der International Finance Corporation
geltende FassungEAS-Auskunft04 0501/35-IV/4/95vom 21.09.1995
Wortlaut laut Findok
Die steuerlichen Vorrechte der
Internationalen Finanz-Corporation sind in Abschnitt 9 des Abkommens über
diese Organisation, BGBl. Nr. 204/1956, geregelt. Darnach sind u.a. die "durch
dieses Abkommen erlaubte Geschäftstätigkeit und Transaktionen" von
jeder Besteuerung befreit. Eine die "Geschäftstätigkeit und
Transaktionen" betreffende Steuerbefreiung eines internationalen
Privilegienabkommens hat nicht rein persönlichen, sondern sachlichen
Charakter. Sie zeitigt daher nicht nur Wirkungen gegenüber der
begünstigten Organisation selbst, sondern beseitigt auch allfällige
daraus resultierende und auf sie sonst überwälzbare Steuerschulden
ihrer Vertragspartner.
Steuerbefreiungen auf Grund des Abkommens können
unmittelbar an der Quelle herbeigeführt werden, ein
Rückerstattungsverfahren ist daher nicht zwingend vorgeschrieben. Die
Frage, welche Nachweisunterlagen benötigt werden, um die Steuerbefreiung zu
dokumentieren, müsste mit dem zuständigen österreichischen
Finanzamt abgeklärt werden; im EAS-Verfahren könnten hiezu nur dann
diese Abklärung unterstützende Aussagen gemacht werden, wenn die
betreffenden Geschäftsvorgänge genau beschrieben und
Nachweisvorschläge unterbreitet werden.
21.
September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Internationale Finanz-Corporation, BGBl. Nr. 204/1956
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0501/35-IV/4/95
- Stammnummer
- 16887
- Gültig
- 21.09.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF