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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 724

Steuerliche Vorrechte der International Finance Corporation

geltende FassungEAS-Auskunft04 0501/35-IV/4/95vom 21.09.1995

Wortlaut laut Findok

Die steuerlichen Vorrechte der Internationalen Finanz-Corporation sind in Abschnitt 9 des Abkommens über diese Organisation, BGBl. Nr. 204/1956, geregelt. Darnach sind u.a. die "durch dieses Abkommen erlaubte Geschäftstätigkeit und Transaktionen" von jeder Besteuerung befreit. Eine die "Geschäftstätigkeit und Transaktionen" betreffende Steuerbefreiung eines internationalen Privilegienabkommens hat nicht rein persönlichen, sondern sachlichen Charakter. Sie zeitigt daher nicht nur Wirkungen gegenüber der begünstigten Organisation selbst, sondern beseitigt auch allfällige daraus resultierende und auf sie sonst überwälzbare Steuerschulden ihrer Vertragspartner. Steuerbefreiungen auf Grund des Abkommens können unmittelbar an der Quelle herbeigeführt werden, ein Rückerstattungsverfahren ist daher nicht zwingend vorgeschrieben. Die Frage, welche Nachweisunterlagen benötigt werden, um die Steuerbefreiung zu dokumentieren, müsste mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt abgeklärt werden; im EAS-Verfahren könnten hiezu nur dann diese Abklärung unterstützende Aussagen gemacht werden, wenn die betreffenden Geschäftsvorgänge genau beschrieben und Nachweisvorschläge unterbreitet werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SteuerbefreiungRückerstattungNachweisQuellensteuerentlastung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0501/35-IV/4/95
Stammnummer
16887
Gültig
21.09.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF