…der Säumniszuschläge aus dem Grunde, dass die den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenfestsetzungen rechtswidrig seien, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit…
…11.1994, 94/14/0094). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Es ist eine formelle Abgabenzahlungsschuld vorausgesetzt und ist weder die Rechtskraft des Stammabgabenbescheides noch die sachliche Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenfestsetzung nötig (Ritz, BAO Kommentar, …
…der Säumniszuschläge aus dem Grunde, dass die den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenfestsetzungen rechtswidrig seien, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit…
…nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Im Falle der nachträglichen…
…eindeutig abzuleiten, dass Anfechtungsgegenstand derselben sämtliche im Sammelbescheid vom 10. März 2000 angelasteten Säumniszuschläge sind. Aus dem weiteren Rechtsmittelvorbringen in dieser Berufungseingabe im Zusammenhalt mit dem inhaltsgleichen Vorbringen in der Berufung vom 22. März 2000 gegen den KESt - Haftungsbescheid für 1991 bis 1995 und weiters…
…Vorliegen formeller Abgabenzahlungsschuldigkeiten und die (Nicht)Entrichtung von Abgaben bis zum Fälligkeitstag, nicht jedoch die sachliche Richtigkeit der Stammabgabenvorschreibungen zu prüfen seien. In Reaktion auf dieses Schreiben und den Zugang mehrerer Berufungsentscheidungen, die die Referentin dieses Verfahrens im Herbst 2004 in bei ihr parallel anhängig…
…zu prüfen sind, es jedoch unmaßgeblich ist, ob diese den bekämpften Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen sachlich richtig bzw. rechtskräftig sind. Da die inhaltliche Richtigkeit der Stammabgabenvorschreibungen kein essentielles Erfordernis für die Rechtmäßigkeit der am 10. März 2000 davon angelasteten Säumniszuschläge gewesen ist, war es demnach…
…eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130). Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. die nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuld; dies unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe (im vorliegenden Fall: der Umsatzsteuer) rechtmäßig ist…
…nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Auf Grund der zwingenden…
…des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Er setzt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.4.1995, 92/13/0115) auch die Rechtskraft der Festsetzung der Stammabgabe nicht voraus. Laut…
…Festsetzung der Stammabgabe (im vorliegenden Fall der Einkommensteuervorauszahlung 2018) rechtmäßig ist, ob die Festsetzung rechtskräftig ist oder ob die Festsetzung mit Bescheidbeschwerde angefochten ist (Ritz, BAO6, § 217 Tz 4, mit Verweis auf die dort angeführte Judikatur). Die Säumniszuschlagspflicht setzt somit nicht den Bestand einer sachlich…
…Grunde, dass sämtliche herangezogenen Berechnungsgrundlagen (betreffend die Einkommensteuer) unrichtig seien, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht…
…seien. Dieser Standpunkt der Bw. lässt aber außer Acht, dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur eine formelle Abgabenschuld voraussetzt. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (vgl…
…der Säumniszuschläge aus dem Grunde, dass die den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenfestsetzungen rechtswidrig seien, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit…
…auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Laut Aktenlage wurden mit Bescheiden vom 28. März 2007 und 11. Dezember 2007 die bereits angeführten Nachforderungen an Umsatzsteuer festgesetzt. Auf Grund der gesetzlichen Fälligkeit der Umsatzsteuer kann…
…gegen die Festsetzung der Säumniszuschläge aber nicht zum Erfolg, weil die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur eine formelle Abgabenschuld voraussetzt. Demnach besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (vgl…
…ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt…
…der Säumniszuschläge aus dem Grunde, dass die den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Abgabenfestsetzungen rechtswidrig seien, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit…
…zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90/13/0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Laut…
…Fassung, Tz 11). Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraussetzt. Somit besteht bei festgesetzten Abgaben eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Stammabgabe (vgl. z. B…