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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 717

US-Stipendium

geltende FassungEAS-AuskunftSch 765/2/1-IV/4/95vom 19.09.1995

Wortlaut laut Findok

Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus öffentlichen Mitteln (gemeint : aus österreichischen öffentlichen Mitteln) gewährte Unterstützungen zu. Eine Steuerfreistellung in den USA könnte gemäß Art. XIII Abs. 3 DBA-USA nur dann angestrebt werden, wenn das Stipendium von einer religiösen, mildtätigen, wissenschaftlichen, literarischen oder pädagogischen, nicht auf Gewinn gerichteten Organisation gezahlt würde; ob ein Max Kade Stipendium diese Voraussetzungen erfüllt, müsste auf US-Seite geklärt werden. Doch selbst wenn dies der Fall ist, würde die Steuerfreistellung auf Grund von Art. XIII des Abkommens nicht für eine amerikanische "State Tax" gelten; denn gemäß Art. 1 erfasst das DBA in seinem sachlichen Anwendungsbereich nur die US-Bundeseinkommensteuer. Allerdings könnte gemäß § 48 BAO eine Anrechnung dieser State Tax auf die österreichische Einkommensteuer erwirkt werden. 19. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

§ 48 BAOFreistellungAnrechnung der ausländischen Steuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 765/2/1-IV/4/95
Stammnummer
17060
Gültig
19.09.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF