Findok · EAS-Auskünfte
EAS 717
US-Stipendium
geltende FassungEAS-AuskunftSch 765/2/1-IV/4/95vom 19.09.1995
Wortlaut laut Findok
Erhält ein in Österreich
ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an
einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium
gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der
Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß
§ 3 Abs. 1
Z. 3 EStG steht nur für aus öffentlichen Mitteln (gemeint : aus
österreichischen öffentlichen Mitteln) gewährte
Unterstützungen zu.
Eine Steuerfreistellung in den USA könnte
gemäß Art. XIII Abs. 3 DBA-USA nur dann angestrebt werden, wenn das
Stipendium von einer religiösen, mildtätigen, wissenschaftlichen,
literarischen oder pädagogischen, nicht auf Gewinn gerichteten Organisation
gezahlt würde; ob ein Max Kade Stipendium diese Voraussetzungen
erfüllt, müsste auf US-Seite geklärt werden. Doch selbst wenn
dies der Fall ist, würde die Steuerfreistellung auf Grund von Art. XIII des
Abkommens nicht für eine amerikanische "State Tax" gelten; denn
gemäß Art. 1 erfasst das DBA in seinem sachlichen Anwendungsbereich
nur die US-Bundeseinkommensteuer.
Allerdings könnte gemäß
§ 48 BAO eine
Anrechnung dieser State Tax auf die österreichische Einkommensteuer erwirkt
werden.
19.
September 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 765/2/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17060
- Gültig
- 19.09.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF