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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1651

Hypothekarkredit eines Diplomaten

geltende FassungEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/00vom 08.06.2000

Wortlaut laut Findok

Gemäß Artikel 34 der Wiener Diplomatenkonvention , BGBl. Nr. 66/1966, genießen die in Österreich akkreditierten Diplomaten - von einigen Ausnahmen abgesehen - Steuerfreiheit. Diese Steuerfreiheit gilt auch für die im Gebührengesetz 1957 vorgesehenen Stempel- und Rechtsgebühren. Erwirbt daher ein ausländischer Diplomat ein inländisches Eigenheim oder eine inländische Eigentumswohnung, die ihm als Wohnsitz während seiner Entsendungszeit nach Österreich dienen soll, und wird ein Finanzierungskredit auf der Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann wird er durch die Diplomatenkonvention von der Entrichtung der hiebei anfallenden Rechtsgeschäftsgebühr befreit. Diese aus der Diplomatenkonvention abzuleitende Befreiung ist allerdings nur eine persönliche und keine sachliche. Sie vermag daher keine Befreiungswirkung auf die andere Partei des Darlehens- oder Kreditvertrages zu entfalten. Wenn die andere Vertragspartei daher die ihr vorgeschriebene Gebühr zivilrechtlich auf den diplomatisch privilegierten Kreditnehmer überwälzt, widerspricht dies nicht der Steuerbefreiung der Diplomatenkonvention und liegt dies ausserhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. 08. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Rechtsgeschäftsgebühr

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 202/3-IV/4/00
Stammnummer
2634
Gültig
08.06.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF