…sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) zu beachten, aus denen sich ergibt, dass die Grundverantwortung für die sachliche Richtigkeit des unterlassenen Steuerabzuges dem österreichischen Steuerpflichtigen auferlegt ist. 7. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sichergestellt, dann wird er durch die Diplomatenkonvention von der Entrichtung der hiebei anfallenden Rechtsgeschäftsgebühr befreit. Diese aus der Diplomatenkonvention abzuleitende Befreiung ist allerdings nur eine persönliche und keine sachliche. Sie vermag daher keine Befreiungswirkung auf die andere Partei des Darlehens- oder Kreditvertrages zu entfalten. Wenn…
…Luftfahrtgesellschaften daher künftig keine Freistellungen von der neuen Kommunalsteuer mehr ausgesprochen werden. Die in bereits erteilten Bescheiden für die Lohnsummensteuer getroffenen Regelungen verlieren mit dem Wegfall der Lohnsummensteuer automatisch ihre rechtlichen Wirkungen. 21. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischen Steuer unterliegen"; wenn Indien in einem solchen Fall auf einer steuerlichen Erfassung besteht, dann könnte Indien nicht mit Erfolg entgegengetreten werden; denn für die betreffenden Einkünfte ist im österreichischen Recht eine totale sachliche Steuerbefreiung vorgesehen; der Umstand, dass die betreffenden Einkünfte gemäß § 3 Abs…
…Regelfall bei kurzfristigen Wohnsitznahmen, das sind Wohnsitzbegründungen bis zu zwei Jahren noch nicht von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen gesprochen werden können. Die sachliche Rechtfertigung für diese Auffassung wird ua. aus der in einigen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen "Gastlehrerbestimmung" abgeleitet, nach der eine bis…
…unselbständiger Arbeit im Sinn von Artikel 15 zugerechnet (BGBl. II Nr. 215/2001). Von diesem Fall abgesehen, wird daher der sachliche Anwendungsbereich des Artikels 14 des Abkommens mit jenem des § 22 EStG 1988 gleichgestellt. Dies bedeutet, dass auch die im innerstaatlichen Recht entwickelten Abgrenzungskriterien gegenüber…
…EG-Gemeinschaftsrecht die vorstehende Rechtsbeurteilung beeinflussen könnten, kann ohne Kenntnis, wie Deutschland in einem reziproken Fall österreichische Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft behandeln würde, im ministeriellen Express-Auskunftsverfahren nicht Stellung genommen werden. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer…
Artikel 2 DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben…
Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…
Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…
Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…
…die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich eingeschlossen ist, ist das DBA daher entsprechend auf die ihr ähnliche Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische GesmbH, die in Österreich Hilfseinrichtungen unterhält, die gemäß Artikel 5 DBA…
…so wird durch das DBA-USA die Kommunalsteuerpflicht für die in der Einrichtung tätigen Arbeitnehmer nicht beseitigt. Die Kommunalsteuer fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-USA. Vorsorglich sind allerdings ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Sachverhaltsbeurteilung anzumelden, derzufolge eine Geschäftseinrichtung eines US-Unternehmens…
…Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich eingeschlossen ist, ist das DBA daher entsprechend auf die ihr ähnliche Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische Luftfahrtgesellschaft, die in Österreich eine dem internationalen Flugverkehr dienende Repräsentanz unterhält, darf gemäß…
…nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung könnte durchaus - allerdings über niederländischen Wunsch - im Wege einer Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…EStG oder § 99 EStG); es wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt, Steuerinländer zu diskriminieren und bei ihnen die vollständige Zurückziehung aus dem Erwerbsleben zu fordern, dies aber bei Steuerausländern nicht zu verlangen. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…davon ausgegangen werden, dass eine Verschmelzung ausländischer Körperschaften im Ausland auf Grund vergleichbarer Vorschriften im Sinn von § 1 UmgrStG. stattgefunden hat, dann fällt dieser Vorgang in den sachlichen Anwendungsbereich österreichischen Umgründungssteuergesetzes; denn der dies verhindernde Ausnahmetatbestand, dass stille Reserven der inländischen Besteuerung entgleiten, liegt bei…
…Die Liste der vom Abkommen erfassten Steuern in Artikel 2 Abs. 3 des Abkommens ist dem in den Absätzen 1 und 2 konstitutiv umschriebenen sachlichen Anwendungsbereich nachgeordnet und ist nach Auffassung des BM für Finanzen daher nur demonstrativer Natur; Absatz 4 stellt im Übrigen klar…
…wird nicht nur das Eingangsgeschäft der Bank (Erträgnisse) sondern auch deren Ausgangsgeschäft (Aufwendungen) verstanden, solange diese unter den amtlichen Aufgabenkreis der Bank und damit unter die Abkommensgenehmigung fallen. Die Befreiung ist sachlicher Natur und verpflichtet die Mitgliedstaaten auch dann zur Steuerentlastung, wenn nicht die Bank…