Findok · EAS-Auskünfte
EAS 445
DBA-Auswirkung auf die Kommunalsteuer
geltende FassungEAS-AuskunftA 1395/1/1-IV/4/94vom 08.06.1994
Wortlaut laut Findok
Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in
ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die
Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente
anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und
die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und für
die Lohnsummensteuer. Die Abkommen wurden im Interpretationsweg stets so
verstanden, dass immer dann, wenn Österreich durch eine Zuteilungsregel die
Verpflichtung auferlegt war, die Erträge von der Gewerbeertragsbesteuerung
freizustellen (zB im Fall von inländischen Repräsentanzen
ausländischer Fluggesellschaften oder im Fall eines Forschungsinstitutes
eines ausländischen Unternehmens ohne DBA-Betriebstätteneigenschaft),
dass dann auch die von der Lohnsumme erhobene Lohnsummensteuer für die in
solchen Unternehmenseinrichtungen beschäftigten Dienstnehmer nicht zu
entrichten war.
Enthalten solche Abkommen OECD-konform eine automatische
Anpassungsklausel (Art. 2 Abs. 4 OECD-Musterabkommen), derzufolge auch neu
eingeführte Steuern dem Abkommen unterliegen, wenn sie jenen entsprechen,
die im Zeitpunkt der Unterzeichnung vom Abkommen erfasst waren, so gelten
derartige Abkommen ab 1994 unter den gleichen Bedingungen - wie früher
für die Lohnsummensteuer - für die Kommunalsteuer.
Anders wird die Rechtslage für jene ausländischen
Luftfahrtgesellschaften sein, denen gegenüber im Wege eines auf § 48
BAO gestützten Bescheides eine Befreiung von der Gewerbesteuer
(einschließlich der Lohnsummensteuer) zuerkannt worden ist. Derartige
Bescheide werden nicht für die neue Kommunalsteuer Wirkung entfalten
können, da ihnen keine automatische Anpassungswirkung wie im Fall der DBAs
zukommt.
8. Juni
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 1395/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17694
- Gültig
- 08.06.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF