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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 462

Kommunalsteuerbefreiung für britische Fluggesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftB 3476/1/1-IV/4/94vom 27.06.1994

Wortlaut laut Findok

  Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich eingeschlossen ist, ist das DBA daher entsprechend auf die ihr ähnliche Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische Luftfahrtgesellschaft, die in Österreich eine dem internationalen Flugverkehr dienende Repräsentanz unterhält, darf gemäß Artikel 8 DBA-Großbritannien in Österreich weder der Gewerbeertragsbesteuerung noch der Lohnsummenbesteuerung unterworfen werden. Sie ist daher von der Kommunalsteuer in gleicher Weise befreit wie dies für die Lohnsummensteuer gegolten hat. 27. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Steuerbefreiung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3476/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17622
Gültig
27.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF