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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1742

Zweijahresfrist des § 10 KStG im Fall von Auslandsverschmelzungen

geltende FassungEAS-AuskunftL 45/13-IV/4/00vom 17.10.2000

Wortlaut laut Findok

Wird eine holländische Kapitalgesellschaft, die in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet hat, auf eine andere holländische Kapitalgesellschaft steuerneutral verschmolzen, und kann daher in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass eine Verschmelzung ausländischer Körperschaften im Ausland auf Grund vergleichbarer Vorschriften im Sinn von § 1 UmgrStG. stattgefunden hat, dann fällt dieser Vorgang in den sachlichen Anwendungsbereich österreichischen Umgründungssteuergesetzes; denn der dies verhindernde Ausnahmetatbestand, dass stille Reserven der inländischen Besteuerung entgleiten, liegt bei Verschmelzung zweier beschränkt steuerpflichtiger Auslandskapitalgesellschaften nicht vor. Da die übernehmende Kapitalgesellschaft nach österreichischem Steuerrecht weitgehend wie ein Gesamtrechtsnachfolger behandelt wird, wird für die Gewinnausschüttungen von der österreichischen Tochtergesellschaft an die übernehmende niederländische Kapitalgesellschaft die für die Quellensteuerfreistellung in Österreich erforderliche zweijährige Behaltefrist der Beteiligung mit der Verschmelzung nicht neu zu laufen beginnen. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Verschmelzung ausländischer Körperschaftenstille ReservenGesamtsrechtsnachfolgerGewinnausschüttungQuellensteuerfreistellungBehaltefrist (zweijährige)zweijährige Behaltefrist

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 45/13-IV/4/00
Stammnummer
2403
Gültig
17.10.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF