Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1742
Zweijahresfrist des § 10 KStG im Fall von Auslandsverschmelzungen
geltende FassungEAS-AuskunftL 45/13-IV/4/00vom 17.10.2000
Wortlaut laut Findok
Wird eine holländische
Kapitalgesellschaft, die in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet
hat, auf eine andere holländische Kapitalgesellschaft steuerneutral
verschmolzen, und kann daher in diesem Fall davon ausgegangen werden, dass eine
Verschmelzung ausländischer Körperschaften im Ausland auf Grund
vergleichbarer Vorschriften im Sinn von § 1 UmgrStG. stattgefunden hat,
dann fällt dieser Vorgang in den sachlichen Anwendungsbereich
österreichischen Umgründungssteuergesetzes; denn der dies verhindernde
Ausnahmetatbestand, dass stille Reserven der inländischen Besteuerung
entgleiten, liegt bei Verschmelzung zweier beschränkt steuerpflichtiger
Auslandskapitalgesellschaften nicht vor.
Da die übernehmende Kapitalgesellschaft nach
österreichischem Steuerrecht weitgehend wie ein Gesamtrechtsnachfolger
behandelt wird, wird für die Gewinnausschüttungen von der
österreichischen Tochtergesellschaft an die übernehmende
niederländische Kapitalgesellschaft die für die
Quellensteuerfreistellung in Österreich erforderliche zweijährige
Behaltefrist der Beteiligung mit der Verschmelzung nicht neu zu laufen beginnen.
17. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 1 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
Verschmelzung ausländischer Körperschaftenstille ReservenGesamtsrechtsnachfolgerGewinnausschüttungQuellensteuerfreistellungBehaltefrist (zweijährige)zweijährige Behaltefrist
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 45/13-IV/4/00
- Stammnummer
- 2403
- Gültig
- 17.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF