RIS AI
104 902 Treffer319 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 351.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber einer Person in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger ist das für den Rechtsvorgänger zuständig gewesene Finanzamt zuständig (VwGH 18…

EAS 1742Zweijahresfrist des § 10 KStG im Fall von Auslandsverschmelzungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/13-IV/4/0017.10.2000

…dass stille Reserven der inländischen Besteuerung entgleiten, liegt bei Verschmelzung zweier beschränkt steuerpflichtiger Auslandskapitalgesellschaften nicht vor. Da die übernehmende Kapitalgesellschaft nach österreichischem Steuerrecht weitgehend wie ein Gesamtrechtsnachfolger behandelt wird, wird für die Gewinnausschüttungen von der österreichischen Tochtergesellschaft an die übernehmende niederländische Kapitalgesellschaft die für die…

UFSW RV/0392-W/08Haftung nach § 13 Abs. 2 ErbStG für die Erbschaftsteuer eines Miterben, der - zugunsten eines anderen Miterben - qualifiziert auf sein Erbrecht verzichtet hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008Teil 2/2

…sodass keine Einbringungsmöglichkeiten gegenüber dem (nicht vertretenen) Nachlass bestehen. Mangels Einantwortung gibt es auch keinen Gesamtsrechtsnachfolger auf den die Pflichten übergegangen sind. Bei der Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungsstatt dauert daher der Zustand der ruhenden Erbschaft fort und tritt nur für die betreffenden Vermögensobjekte Singularsukzession…

BFG RV/7104957/2014Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs 1 BAO bei Übernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.09.2021

…am 03.06.2014 erfolgt ist, ist Herr ***A*** als Inhaber der "***B*** e.U. Gesamtrechtsnachfolger der "***B*** KG, womit gemäß § 19 Abs 1 BAO die sich aus Abgaben-vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten der "***B*** KG auf ihn übergingen und rechtswirksame Bescheide ab diesem…

UStR 2000 Rz 199–2042.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

…für sich geltend machen (VwGH 19.11.1962, 1595/60 und VwGH 15.9.1986, 84/15/0186 zu einem Verlagsvertrag). Rz 204: Der Erbe tritt aber - auch ohne eigene unternehmerische Tätigkeit - als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 19 BAO), mit der Wirkung…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…nach...), die die Rechtsposition des Verstorbenen fortsetzt (§ 546 ABGB), d.h. die "ruhende Verlassenschaft" ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Verstorbenen (OGH 8.3.2006, 7 Ob 38/06y). Die (ruhende) Verlassenschaft als juristische Person ist als solche nicht handlungs- bzw. prozessfähig, sondern bedarf eines Vertreters. Dies gilt…

UFSI RV/0339-I/05Zustellung bei Umwandlung gem. § 2 ff. UmwG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.11.2005

… 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Die steuerliche Vertreterin der Berufungswerberin teilte mit Schreiben vom 9.9…

UmgrStR 2002 Rz 485–4932.3. Rechtsnachfolger (§ 9 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

… 7 Abs. 3 UmgrStG für errichtende und verschmelzende Umwandlungen auf eine Personengesellschaft insoweit, als für ertragsteuerliche Zwecke die Mitunternehmer Gesamtrechtsnachfolger für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sind, da nur diese Einkommen- und Körperschaftsteuersubjekte darstellen. Daher kann in diesen Fällen die Körperschaftsteuer der übertragenden Körperschaft nach erfolgter…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…des Erblassers zusammen hängen, an die Verlassenschaft zu richten. Die Verlassenschaft existiert nur bis zur Einantwortung an die Erben. Mit Einantwortung treten die Erben rückwirkend auf den Todestag als Gesamtrechtsnachfolger (§ 19 BAO) in die von der Verlassenschaft fortgeführte Rechtsposition des Erblassers ein. Ab diesem Zeitpunkt…

UFSI RV/0485-I/11Bescheidadressierung bei einer Gesamtrechtsnachfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.06.2013

…ohne Liquidation, samt allen Aktiven und Passiven, sowie der Betriebsliegenschaften gemäß § 142 HGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommen. Die X-Kommanditgesellschaft wurde in der Folge aufgelöst und gelöscht, die Auflösung und Löschung wurden am 10. Februar 2005 im Firmenbuch des Landesgerichtes Z eingetragen. Die mit…

BFG RV/2100965/2018Diverse Feststellungen aus einer Außenprüfung; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2025Teil 3/4

…N.-GmbH als letzte Gesellschafterin verblieben war, sind die KG1 KG, KG2 KG und KG3 KG gemäß § 142 UGB ohne Liquidation erloschen und ging deren Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die N.N.-GmbH über [s. BFG-Akt OZ 110, Antrag Vermögensübernahme § 142 UGB]. …

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

9.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 189: Trifft die im § 13 Abs. 1 GebG festgelegte Verpflichtung zur Entrichtung der festen Gebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie nach § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. § 13 Abs. 2 GebG entspricht dem § 6…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…GmbH. Der steuerliche Vertreter verwies in seiner Berufung auf "Ritz, BAO-Kommentar"; es gäbe eine Gesamtrechtsnachfolge für alle Steuern (somit auch für Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe). 7.2. Fragestellung Wer ist Bescheidadressat hinsichtlich der Bescheide nach der Außenprüfung? Das UmgrStG kennt nur für die Ertragsteuern die…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Parteienidentität fehlt sowohl dann, wenn an die Stelle des ursprünglichen Vertragspartners eine andere Person getreten ist - es sei denn, es handelt sich um einen Gesamtrechtsnachfolger, siehe Rz 1143 ff - als auch, wenn auf Seite eines Vertragspartners weitere Personen hinzugekommen sind. Beispiel: A und B…

UFSW RV/2746-W/02Feststellungsbescheide gegenüber einer nicht vorhandenen Verlassenschaft - abgeleitete Bescheide.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

… 19 Abs 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zur Geltendmachung des gegenüber dem Verstorbenen entstandenen Abgabenanspruches kommt es…

BFG RV/7500299/2016Lenkerauskunft durch eine gemäß § 131 Abs. 5 UGB aufgelöste OG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2016

…(1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögens geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. (2) Der ausscheidende Gesellschafter ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 137 und 138 abzufinden. Eine solche Vereinbarung ist Voraussetzung für das Fortbestehen der oder…

BFG RV/3100944/2017Unvollständige Bezeichnung der Rechtsnachfolgerin in der Bescheidadressierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerde­sache X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der XX123GmbH, Anschrift, vertreten durch Y-Steuerberatung, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2017 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…

BFG RV/7101104/2016Liegenschaftserwerb des verbleibenden Gesellschafter durch Anwachsung nach § 142 UGB infolge Todes des anderen Gesellschafters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2017

…gewinnen. Gem. § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsverrnögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf Herrn BF über. Dies schreibt der Bf selbst in seiner Beschwerde und auch das Finanzamt in seiner Bescheidbegründung. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Gegenleistung werden keine Ausführungen gemacht, nur…

BFG RV/5100009/2022Antragsrechte eines Sozialhilfeverbandes bei Verlassenschaftsfall (§ 153 AußStrG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2022Teil 1/2

…nicht befugt, im Vorfeld durch Veranlagungsanträge ein noch nicht bestehendes Guthaben hervorzubringen. Dabei handelt es sich um ein Recht, das nur der Partei des Abgabenverfahrens, deren Gesamtrechtsnachfolger sowie deren Vertreter zusteht. § 153 Abs 2 AußStrG sieht demgegenüber die Möglichkeit vor, einzelrechtsnachfolgenden Anspruchsberechtigten Vermögenteile inkl. dazu…

BFG RV/1100397/2022Grunderwerbsteuer bei Anwachsung gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.06.2025

… 142 Abs. 1 UGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge - erfolgt dabei im Hinblick auf die dargelegten zivil- und gesellschaftsrechtlichen Grundsätze - entgegen dem Vorbringen der Revisionswerberin, die in den mit dem HaRÄG eingeführten Neuregelungen keine wesentliche Änderung zur bis dahin geltenden Rechtslage erblickt - allerdings nicht vom zuletzt ausgeschiedenen Gesellschafter…