…Eine polnische GesmbH, die in Österreich über keine Niederlassung (Betriebstätte) verfügt und in Österreich an Bauausführungen mitwirkt, die gemäß Artikel 5 DBA-Polen die Baudauer von 24 Monaten nicht überschreiten, unterliegt mit den hiefür bezogenen Gewinnen in Österreich nicht der Besteuerung. Ist an dieser polnischen…
…Nr. 230/1986 aufgezeigte Möglichkeit hingewiesen, derzufolge das polnische Orchester eine DBA-konforme Steuerentlastung auch im Nachhinein durch Antrag auf Steuerrückerstattung geltend machen kann. Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 kann das polnische Kammerorchester, wenn es von einem in Österreich umsatzsteuerpflichtigen Veranstaltungsunternehmen engagiert…
Wird von einer österreichischen Stadtgemeinde ein polnisches Orchester für eine Gastaufführung in Österreich verpflichtet, so sind für die Frage, ob die Orchestergagen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG unterliegen, die Ausführungen der Absätze 1 bis 3 des BMF-Erlasses vom 14. August 1986, AÖF Nr…
…Gewinne, die bei der österreichischen GMBH aus einer künftigen Veräußerung der Anteile an der polnischen Immobiliengesellschaft anfallen, dürfen nach dem geltenden Abkommen in Polen nicht besteuert werden, sodass insoweit die in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehene Steuerfreiheit nicht durch eine polnische Steuerpflicht wieder verloren geht…
…in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975, um ein österreichisches Unternehmen…
Engagiert ein inländischer gemeinnütziger Verein polnische Künstler, die an verschiedenen österreichischen Orten Gastspiele absolvieren, dann unterliegen die an die polnischen Künstler gezahlten Gagen grundsätzlich dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG; gemäß Artikel 17 Abs. 1 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens sind die Künstler in Polen von…
Artikel 17 Abs. 2 DBA-Polen teilt Österreich das Besteuerungsrecht an Vergütungen zu, die ein polnischer Chorverein für ein Gastspiel in Österreich erhält. Absatz 2 des Artikels 17 bezieht sich hierbei auf die Einkünfte des Rechtsträgers des Chores (Chorverein), während Absatz 1 des Artikels 17…
Investiert eine in Österreich ansässige Person als Kommanditist in eine polnische KG, die ein Einkaufszentrum entwickelt, errichtet, anschließend vermietet und schließlich veräußert, dann kann in Bezug auf den in der Folge vom österreichischen Kommanditisten beim Verkauf seines Kommanditanteiles erzielten Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies…
…Eine ausschließliche Zurechnung an das polnische Büro könnte indessen dann nicht erfolgen, wenn die Geschäftsführertätigkeit nur teilweise in diesem Büro, teilweise aber auch von Österreich aus ausgeübt wird. Es wird weiters darauf zu achten sein, dass die Geschäftsführervergütungen der polnischen GmbH in fremdüblicher Höhe gezahlt…
…nbsp; Werden von einer in Österreich ansässigen selbständig tätigen Restauratorin bei inländischen Freskenrestaurierungen in Kirchen und Klöstern polnische Studenten auf Werkvertragsbasis für Zeiträume von 4 bis 6 Wochen beschäftigt, und wird diese Tätigkeit der polnischen Studenten vom zuständigen Finanzamt ebenfalls als selbständige Tätigkeit gewertet, tritt…
…eine polnische Tochtergesellschaft errichtet, deren Aufgabe die Wartung der gelieferten Maschinen sein soll, dann bestehen zwei Gestaltungswege hiefür: die Gesellschaftsgründung kann von Österreich aus erfolgen und es können demzufolge die Gesellschaftsanteile im Betriebsvermögen der österreichischen Firmenzentrale gehalten werden. Diesfalls würden künftige Gewinnausschüttungen der polnischen Tochtergesellschaft…
…eher unwahrscheinlich, dass Polen die angemietete Wohnung des Konsulenten als DBA-Betriebstätte werten könnte. Ob die deutsche Firma die Konsulentenhonorare auf ein deutsches, österreichisches oder polnisches Bankkonto überweist, ist für die Bestimmung des Landes, dem das Besteuerungsrecht zusteht, jedenfalls unerheblich. In Fällen der vorliegenden Art…
…polnischen Kapitalgesellschaft (an der er nicht beteiligt ist), dann fallen die Geschäftsführerbezüge unter Artikel 15 DBA-Polen. Sie unterliegen aber nur insoweit der polnischen Besteuerung und sind in Österreich korrespondierend von der Besteuerung freizustellen, als die Geschäftsführertätigkeit auf polnischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Sollten die polnischen…
… 2 Z 3 lit. c der zitierten Verordnung). Dies ist aber beim Halten von wesentlichen Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften nicht der Fall. Damit dürfte es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigen, auf die Frage einzugehen, ob Verluste aus Aktivgeschäften einer ausländischen Basisgesellschaft primär mit…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
Schließt eine österreichische Gesellschaft mit einer polnischen Gesellschaft einen Arbeitsgestellungsvertrag ab, auf Grund dessen polnische Arbeitskräfte auf österreichischen Baustellen der österreichischen Gesellschaft eingesetzt werden, so trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken…
…aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und Montageführung genutzt werden, wird hierdurch keine eigenständige polnische Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens begründet…
Werden von ausländischen Investoren (zwei polnischen Staatsbürgern und einer von ausländischen Investoren gehaltenen slowakischen AG) Rohproduktlieferungen in die Slowakei in der Weise organisiert, dass diese Investoren in Zypern eine Kapitalgesellschaft gründen, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft (die A-GmbH) zwecks kommissionsweisem Einkauf der Rohprodukte…
…im Sinne des österreichisch-polnischen DBA ansässiger Arbeitnehmer von seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen seines Dienstverhältnisses zur vorübergehenden Dienstleistung nach Polen entsendet, so sind die von ihm für seine Auslandstätigkeit bezogenen Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen dann dem polnischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn…
Geht ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich in Polen einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der…