Findok · EAS-Auskünfte
EAS 79
Polnisches Joint-venture als Subauftragnehmer einer österreichischen Baufirma
geltende FassungEAS-AuskunftH 2958/1/1-IV/4/92vom 23.01.1992
Wortlaut laut Findok
Eine polnische GesmbH, die in Österreich über
keine Niederlassung (Betriebstätte) verfügt und in Österreich an
Bauausführungen mitwirkt, die gemäß Artikel 5 DBA-Polen die
Baudauer von 24 Monaten nicht überschreiten, unterliegt mit den hiefür
bezogenen Gewinnen in Österreich nicht der Besteuerung.
Ist an dieser polnischen Gesellschaft eine
österreichische Bau-GesmbH zu 60% beteiligt und wird das polnische
Unternehmen als Subauftragnehmer des österreichischen Gesellschafters
tätig, wird einerseits der Frage der Angemessenheit der Gewinnaufteilung
zwischen den beiden verbundenen Unternehmen besonderes Augenmerk zuzuwenden sein
(Hinweis auf die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV. Nr. 79/1986).
Andererseits wird von Bedeutung sein, ob das polnische Unternehmen
möglicherweise in den Räumen der österreichischen
Muttergesellschaft über Büros oder sonstige Räumlichkeiten
für die Ausübung ihrer Tätigkeit in Österreich verfügt,
die als "Betriebstätte" zu werten sind.
23.
Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA PL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Polen (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 384/1975
Mitwirkung an einer BauausführungBaustellenfristBauausführungsfristverbundene UnternehmenBeteiligungBaubetriebstättebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenVerrechnungspreisgrundsätzeInlandsbetriebstätte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 2958/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18456
- Gültig
- 23.01.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF