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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 79

Polnisches Joint-venture als Subauftragnehmer einer österreichischen Baufirma

geltende FassungEAS-AuskunftH 2958/1/1-IV/4/92vom 23.01.1992

Wortlaut laut Findok

  Eine polnische GesmbH, die in Österreich über keine Niederlassung (Betriebstätte) verfügt und in Österreich an Bauausführungen mitwirkt, die gemäß Artikel 5 DBA-Polen die Baudauer von 24 Monaten nicht überschreiten, unterliegt mit den hiefür bezogenen Gewinnen in Österreich nicht der Besteuerung. Ist an dieser polnischen Gesellschaft eine österreichische Bau-GesmbH zu 60% beteiligt und wird das polnische Unternehmen als Subauftragnehmer des österreichischen Gesellschafters tätig, wird einerseits der Frage der Angemessenheit der Gewinnaufteilung zwischen den beiden verbundenen Unternehmen besonderes Augenmerk zuzuwenden sein (Hinweis auf die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV. Nr. 79/1986). Andererseits wird von Bedeutung sein, ob das polnische Unternehmen möglicherweise in den Räumen der österreichischen Muttergesellschaft über Büros oder sonstige Räumlichkeiten für die Ausübung ihrer Tätigkeit in Österreich verfügt, die als "Betriebstätte" zu werten sind. 23. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Mitwirkung an einer BauausführungBaustellenfristBauausführungsfristverbundene UnternehmenBeteiligungBaubetriebstättebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenVerrechnungspreisgrundsätzeInlandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 2958/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18456
Gültig
23.01.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF