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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1915

Österreicher als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftB 13/2-IV/4/01vom 17.08.2001

Wortlaut laut Findok

Ist ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Dienstnehmer-Geschäftsführer einer polnischen Kapitalgesellschaft (an der er nicht beteiligt ist), dann fallen die Geschäftsführerbezüge unter Artikel 15 DBA-Polen. Sie unterliegen aber nur insoweit der polnischen Besteuerung und sind in Österreich korrespondierend von der Besteuerung freizustellen, als die Geschäftsführertätigkeit auf polnischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Sollten die polnischen Bezüge auch auf Tätigkeiten in Österreich und Drittstaaten einerseits und in Polen andererseits entfallen, müsste eine entsprechende Einkünfteaufteilung vorgenommen werden. 17. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GesellschaftergeschäftsführerGeschäftsführerbezügeEinkünfteaufteilung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 13/2-IV/4/01
Stammnummer
1924
Gültig
17.08.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF