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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1875

Österreichisch-polnischer Kulturaustausch

geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/30-IV/4/01vom 02.07.2001

Wortlaut laut Findok

Engagiert ein inländischer gemeinnütziger Verein polnische Künstler, die an verschiedenen österreichischen Orten Gastspiele absolvieren, dann unterliegen die an die polnischen Künstler gezahlten Gagen grundsätzlich dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG; gemäß Artikel 17 Abs. 1 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens sind die Künstler in Polen von der Besteuerung freizustellen. Sollten allerdings die polnischen Künstler eine Bescheinigung der polnischen Steuerbehörden beibringen, aus der ersichtlich ist, dass es sich bei den Gastspielen a) um einen von Polen im Sinn von Artikel 17 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens gebilligten Kulturaustausch handelt, und b) dass Polen gemäß Artikel 17 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens eine steuerliche Erfassung der erzielten Einkünfte vornimmt, dann könnte auf österreichischer Seite die Vornahme des Steuerabzuges unterbleiben. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Gastspiele

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0101/30-IV/4/01
Stammnummer
2175
Gültig
02.07.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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