…II Nr. 97/2001, mittels der die Regelung des derzeit noch nicht ratifizierten DBA-Deutschland vom 24.8.2000 über die grenzüberschreitende Verlustverwertung in Wirksamkeit gesetzt worden ist, wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr…
…Wertminderung kürzt allerdings nicht die Besteuerungsgrundlage der inländischen GmbH, da diese auf die in Deutschland gelegenen Betriebstätten der deutschen KG entfällt und sonach gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden ist. Für steuerliche Belange tritt diese (in Österreich steuerlich nicht verwertbare) Wertminderung…
…7609 dargelegten Prinzip, dass es nicht möglich ist, in der beschränkten Steuerpflicht angefallene und daher dem Grunde nach in Österreich nicht verwertbare Auslandsverluste durch nachträglichen Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht verwertbar zu machen). Denn dies erscheint mit den Grundsätzen der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar; es…
…jenen Teil der österreichischen Körperschaftsteuer nicht entgegen, der auf die italienischen Zinseneinkünfte (AÖF Nr. 49/1991) entfällt. Unterbleibt eine Besteuerung der Zinseneinkünfte wegen eines Verlustvortrages und findet die italienische Steuer daher in keiner entsprechenden inländischen Körperschaftsteuer Deckung, ist der Quellensteuerabzug in Österreich steuerlich nicht verwertbar…
Die Frage der inländischen Verwertbarkeit von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften ist in EAS 1992, 2110, 2339, 2365 bereits umfassend behandelt worden. Die darin vertretenen Auffassungen waren einerseits vom europarechtlichen Verbot einer Diskriminierung von Tochtergesellschaftsgründungen im EU-Ausland gegenüber vergleichbaren Tochtergesellschaftsgründungen in Österreich getragen und andererseits von…
…vereinigt, dann gehen die Verluste jener Gesellschaft, die durch die Umwandlung zur Betriebstätte der anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg verwertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS 1992 zum Ausdruck gebracht worden, dass…
…vereinigt, dann gehen die Verluste jener Gesellschaft, die durch die Umwandlung zur Betriebstätte der anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg vewertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS.1992 zum Ausdruck gebracht worden, dass…
Für das Problem der steuerlichen Verwertbarkeit der in österreichischen Betriebstätten deutscher Unternehmen erlittenen Verluste wurde im Schlußprotokoll zu Artikel 24 des am 2. September 1999 paraphierten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens eine Lösung gefunden. Nach dieser Lösung wird Österreich für die ab dem Wirtschaftsjahr 1998 (abweichendes…
…dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, könnten daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind, sondern auch, dass sie einwandfrei nach österreichischem Recht…
…DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind, sondern auch, dass sie einwandfrei nach…
…DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, können daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung für einen Verlustvortrag für Progressionszwecke ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind, sondern auch, dass sie einwandfrei nach…
…dem oder den betreffenden Folgejahren nicht auf die in Österreich anzusetzenden britischen Betriebstätteneinkünfte durchschlagen. Für jene deutschen Gesellschafter, die in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügen, ergibt sich die Anrechenbarkeit der britischen Steuer bereits aus dem DBA-Ö/Großbritannien und die Verwertbarkeit der britischen Verluste aus…
…Betriebsverluste in Österreich steuerlich verwertbar werden, ist das Ergebnis der von der Rechtsordnung zugestandenen Gestaltungsfreiheit. Das Ergebnis ist aber auch sachgerecht; denn echte Verluste, die ein österreichisches Unternehmen aus der Expansion seiner Aktivitäten über die Landesgrenzen hinaus im Ausland erleidet, sollen nicht von jeglicher steuerlicher…
…7 ESt-RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sein; 2. der Verlust muss sich nach österreichischem Recht einwandfrei ermitteln lassen und 3. die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts müssen erfüllt sein. 08…
…Besteuerung in Ungarn. Sie sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Allfällige Verlustanteile sind in Österreich ebenfalls nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes verwertbar. Die Gewinn- bzw. Verlustanteile aus der Beteiligung an der ungarischen Kommanditgesellschaft müssen nach österreichischem Recht ermittelt werden. Dies kann dazu…
…nach der geltenden Rechtslage in Österreich lediglich im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" verwertbar. Wird in den Bilanzen des österreichischen Unternehmens zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Gewinnabgrenzung eine "Verrechnungspreisforderung" gegenüber der deutschen Betriebstätte eingebucht, so berechtigt eine derartige "Forderung gegen sich selbst" nicht zu einer Teilwertabschreibung gemäß …
…einen Verlust (ermittelt nach österreichischem Recht), so findet 1992 ein Verlustausgleich mit seinen übrigen in Österreich steuerlich zu erfassenden Einkünften statt. Solcherart nicht im Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des § 18 EStG in den Folgejahren vortragsfähig. Dabei findet keine Eingrenzung dieses Verlustvortrages nur…
…aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des betroffenen Grundstückes. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Zeitpunkt für diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Lagestaat nicht mit der grundbücherlichen Einverleibung des Pfandrechtes verknüpft. Wesentlich ist, dass…
…Österreich von der Besteuerung freigestellt; soweit die italienische Steuer in der österreichischen Körperschaftsteuer keine Deckung findet (98.000) ist sie "verloren". Körperschaftsteuervorauszahlungen und damit auch die mit einer solchen Wirkung ausgestattete Mindestkörperschaftsteuer können und sollen die Verwertbarkeit anrechenbarer Auslandssteuern nicht schmälern. Die Auslandssteueranrechnung hat daher…
…und beschränkt sich daher nicht nur auf betriebliche Auslandsverluste. Die durch das 1. Stabilitätsgesetz in § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 eingefügte Vorschrift über eine Deckelung des in Österreich verwertbaren Auslandsverlustes "in Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste" kann im Übrigen nicht bedeuten…