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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1554

Inländische Betriebstättenverluste 1997/98 einer deutschen AG

geltende FassungEAS-AuskunftA 13/17-IV/4/99vom 17.11.1999

Wortlaut laut Findok

Für das Problem der steuerlichen Verwertbarkeit der in österreichischen Betriebstätten deutscher Unternehmen erlittenen Verluste wurde im Schlußprotokoll zu Artikel 24 des am 2. September 1999 paraphierten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens eine Lösung gefunden. Nach dieser Lösung wird Österreich für die ab dem Wirtschaftsjahr 1998 (abweichendes Wirtschaftsjahr 1997/98) erlittenen Verluste den Verlustvortrag gewähren, soferne dies nicht zu einer Doppelverwertung der Verluste führt. Es ist beabsichtigt, diese Regelung im Verordnungsweg noch vor Unterzeichnung und Ratifikation des Doppelbesteuerungsabkommens in Wirksamkeit zu setzen. Handelt es sich bei den inländischen Betriebstätten der deutschen AG um solche, die sie im Rahmen inländischer Personengesellschaften als Mitunternehmerin hält, gelten die gleichen Grundsätze. Wird in der Folge auf der Grundlage von Art. III des Umgründungssteuergesetzes eine steuerneutrale Umgründung der Mitunternehmerschaften in eine Kapitalgesellschaft vorgenommen, dann wird die auf Grund der künftigen Verordnung eintretende Verlustvortragsfähigkeit nach den Grundsätzen des Umgründungssteuergesetzes auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übergehen. 17. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Verlustvortragsteuerneutrale UmgründungMitunternehmerschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 13/17-IV/4/99
Stammnummer
2809
Gültig
17.11.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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