Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1653
Verwertung deutscher Verluste nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftSch 503/2-IV/4/00vom 08.05.2000
Wortlaut laut Findok
Hat ein in Deutschland ansässiger
Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland
betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und
Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht
mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf
österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Denn
gemäß Artikel 4 i.V. mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind die
Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen
Besteuerungsgrundlage auszuscheiden.
Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch
Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei
Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL
1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein
:
1.
der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen
sein;
2.
der Verlust muss sich nach österreichischem Recht einwandfrei ermitteln
lassen und
3.
die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts müssen
erfüllt sein.
08. Mai
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 503/2-IV/4/00
- Stammnummer
- 2636
- Gültig
- 08.05.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF