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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1653

Verwertung deutscher Verluste nach Wohnsitzverlegung nach Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftSch 503/2-IV/4/00vom 08.05.2000

Wortlaut laut Findok

Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Denn gemäß Artikel 4 i.V. mit Art. 15 des DBA-Deutschland sind die Ergebnisse deutscher Betriebstätten aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Eine Berücksichtigung der deutschen Verluste durch Verlustvortrag im Wege des (negativen) Progressionsvorbehaltes wäre nur bei Auftreten von Härtefällen möglich (Abschn. 105 Abs. 7 ESt-RL 1984). Hiefür müssen vor allem drei Voraussetzungen erfüllt sein : 1. der Verlust muss im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sein; 2. der Verlust muss sich nach österreichischem Recht einwandfrei ermitteln lassen und 3. die Verlustvortragsvoraussetzungen des österreichischen Rechts müssen erfüllt sein. 08. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Zweitwohnsitz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 503/2-IV/4/00
Stammnummer
2636
Gültig
08.05.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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