Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2420
Deutsche Vorumgründungsverluste und Verwertbarkeit in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/04vom 08.03.2004
Wortlaut laut Findok
In EAS.2339 wurde unter Anderem
Folgendes ausgeführt: "Werden zwei österreichische
Kapitalgesellschaften durch verschmelzende Umwandlung vereinigt, dann gehen die
Verluste jener Gesellschaft, die durch die Umwandlung zur Betriebstätte der
anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der
anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg vewertet werden. Vor dem Hintergrund
der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS.1992 zum Ausdruck
gebracht worden, dass daher auch im Fall eines vergleichbaren internationalen
Umgründungsvorganges, bei dem eine 100%ige deutsche Tochter-GmbH zur
Betriebstätte einer österreichischen Mutter-AG wird, die in der GmbH
erlittenen Verluste von der österreichischen Mutter-AG vorgetragen werden
können. Dies allerdings vorausgesetzt, dass es nicht zu einer
Verlust-Doppelverwertung kommt."
Wenn in einem solchen Umgründungsfall, die
Verlustvortragsfähigkeit nach deutschem Steuerrecht untergeht, dann hat
dies auf die Vortragsfähigkeit in Österreich keinen Einfluss. Denn
sowohl die Höhe wie auch die Vortragsfähigkeit von Auslandsverlusten
ist stets nach österreichischem Recht zu bestimmen.
8. März
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 385/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 9350
- Gültig
- 08.03.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF