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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2420

Deutsche Vorumgründungsverluste und Verwertbarkeit in Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/04vom 08.03.2004

Wortlaut laut Findok

In EAS.2339 wurde unter Anderem Folgendes ausgeführt: "Werden zwei österreichische Kapitalgesellschaften durch verschmelzende Umwandlung vereinigt, dann gehen die Verluste jener Gesellschaft, die durch die Umwandlung zur Betriebstätte der anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg vewertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS.1992 zum Ausdruck gebracht worden, dass daher auch im Fall eines vergleichbaren internationalen Umgründungsvorganges, bei dem eine 100%ige deutsche Tochter-GmbH zur Betriebstätte einer österreichischen Mutter-AG wird, die in der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen Mutter-AG vorgetragen werden können. Dies allerdings vorausgesetzt, dass es nicht zu einer Verlust-Doppelverwertung kommt." Wenn in einem solchen Umgründungsfall, die Verlustvortragsfähigkeit nach deutschem Steuerrecht untergeht, dann hat dies auf die Vortragsfähigkeit in Österreich keinen Einfluss. Denn sowohl die Höhe wie auch die Vortragsfähigkeit von Auslandsverlusten ist stets nach österreichischem Recht zu bestimmen.   8. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Internationale UmgründungenAuslandsverluste

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 385/1-IV/4/04
Stammnummer
9350
Gültig
08.03.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF