…Tage pro Jahr nicht überschreitet. Solange daher der Arbeitsüberlassungsvertrag mit seinen Auswirkungen im Bereich des Körperschafts- und Umsatzsteuerrechtes von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt wird (hiezu besteht gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens dann die Verpflichtung, wenn dieser Vertragsgestaltung die Fremdüblichkeit nicht abgesprochen werden kann…
…die deutsche Tochtergesellschaft gegen Ablösezahlung abgegeben hatte, dann wird festzustellen sein, ob ein derartiger Aufwand nach Fremdüblichkeitskriterien nicht dem Nachfolgevertriebsunternehmen und damit der deutschen Vertriebstochtergesellschaft anzulasten ist. Eine Weiterführung des Verständigungsverfahrens kann erst nach Klärung dieser Sachverhaltsfrage erfolgen. 4. September 2003 Für den Bundesminister: Dr…
…dar, die im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beantwortet werden kann. Es wird entscheidend darauf ankommen, wer nun tatsächlich die Überlassung der Verwertungsrechte gestattet; wenn die Schwestergesellschaft behauptet, dass sie es war, sich aber nicht in fremdüblicher Weise um die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gekümmert hat, dann…
…auch zu England ein DBA mit Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und daher die Gewinne (Verluste) der ausländischen Betriebstätten unmittelbar in der österreichischen Besteuerungsgrundlage erfasst sind, entbindet nicht von einer fremdüblichen Gewinnzuordnung an die ausländischen Betriebstätten. Dies vor allem im Hinblick auf die Anwendung des Anrechnungshöchstbetrages…
…eine unzureichende Abgeltung ihrer Leistungen erhält. Übt die österreichische Gesellschaft nach der Strukturumstellung nicht mehr die Funktion eines Vertriebsunternehmens (eines Handelsunternehmens), sondern jene eines Dienstleistungsunternehmens aus, dann wird für die Ermittlung einer fremdüblichen Abgeltung nicht mehr die Wiederverkaufspreismethode anwendbar sein; denn nach der Strukturumstellung ist…
…eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer österreichischen Konzerngesellschaft für die Zurverfügungstellung des Geschäftsführers zu bezahlen hat, in erster Linie die…
…oder von "Euribor + 0,25%" (Auffassung der Betriebsprüfung) fremdverhaltenskonform ist, kann in dem auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen…
Gewährt eine in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, das als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG…
…DBA-Partnerstaaten fremdüblich verrechneten Zinsenaufwand nicht gewinnmindernd anerkennen, dann stellt dies im Allgemeinen einen Verstoß gegen die Grundsätze des Artikels 9 dar, der - wenn dies eine internationale Doppelbesteuerung auslöst - im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens gelöst werden muss; es ist daher in der Regel nicht möglich…
…Anlagen) entsprechend abgegolten werden. Wird die Tochtergesellschaft von ihrer Muttergesellschaft dazu genötigt, ihren Betrieb in einer Weise einzurichten, dass ihr nicht gestattet ist, kostendeckende Preise an die Kunden der österreichischen Muttergesellschaft zu verrechnen, so muss die österreichische Muttergesellschaft für die Differenz aufkommen. Werden daher aus…
Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…
…nur auf jene österreichische Steuer angerechnet werden, die von den betreffenden ausländischen Einkünften erhoben wurde. Hat eine österreichische Muttergesellschaft in den Jahren 1994 bis 1996 ihrer italienischen Tochtergesellschaft ein fremdüblich verzinstes Darlehen gewährt, wobei die Zinsen nicht entrichtet, sondern sowohl in Italien wie auch in…
…ob diese Überlassung der Osteuropa-Kunden an eine deutsche Gesellschaft unentgeltlich erfolgt wäre, wenn die deutsche Gesellschaft nicht dem Konzernverband angehört hätte. Der Umstand, dass die österreichische Vertriebsgesellschaft in den vergangenen Jahren aus dem Osteuropa-Geschäft laufend Gewinne lukriert hat und den Kundenstock in Osteuropa…
…dass die Mitarbeiterbezüge von der österreichischen Gesellschaft gezahlt werden, stellt ein Indiz für eine inländische Arbeitgebereigenschaft dar, mag hiefür auch ein fremdübliche Abgeltung durch die deutsche Gesellschaft erfolgen, weil der Mitarbeiter Arbeiten erledigt, die der deutschen Gesellschaft zugute kommen. Ist aber die österreichische Gesellschaft der…
…importierten Warenwertes diesen Anforderungen entspricht, könnte nur dann bejaht werden, wenn hiedurch die durch die Dienstleistungen nachweisbar bei der ausländischen Gesellschaft angefallenen Kosten einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlages abgedeckt werden und nicht eine darüber hinausgehende Gewinnverlagerung auf die ausländische Gesellschaft eintritt. Auf die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD…
…richtig, dass die österreichische Konzerngesellschaft hierfür eine fremdübliche Arbeitsgestellungsvergütung zu leisten hat, die jedenfalls die gesamten Lohnaufwendungen der deutschen Gestellerin zu umfassen hat. Unter der Voraussetzung, dass dieses Arbeitnehmergestellungsverhältnis auch steuerlich anzuerkennen ist (und nicht eine Assistenzleistung oder ein Arbeitgeberwechsel in diesem einen Jahr stattfindet)…
…den Fremdüblichkeitskriterien der gesamte Lohnaufwand von der österreichischen Muttergesellschaft zu tragen sein (weil die Gesamttätigkeit des Managers in ihrem Interesse gelegen ist), dann dürfte Deutschland aus Sicht des BM für Finanzen keine Besteuerungsrechte an den Bezügen des Managers beanspruchen, solange dieser Manager sich nicht länger…
… Erwirbt eine österreichische Banken-AG von einer ebenfalls in Österreich ansässigen und zum Konzernverbund gehörenden Nicht-Banken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer in einem EU-Staat ansässigen Banken-AG als vorbereitenden Anteilserwerb für eine nachfolgende verschmelzende…
…wenn sie künftig Frachtaufträge nicht mehr im eigenen Namen entgegennimmt (und an die deutsche Schwestergesellschaft als "Subauftragnehmerin" weitergibt), sondern wenn sie dies als bloßer Dienstleister der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu…
…Produkten im Verhältnis zu den Reformstaaten zu tätigen, dann sind gemäß Artikel 9 des DBA-Schweiz die Funktionen der österreichischen Gesellschaft fremdüblich abzugelten. Die inländische Gesellschaft wird hiebei nicht als "abhängiger Vertreter" und damit als Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft im Sinn von Art. 5 Abs…