…bezahlt worden. Obwohl im vorliegenden Fall vom Bf. Umbauten iHv EUR 156.021,70 getätigt worden seien, sei die Wohnung ***1*** an dessen Tochter ***3*** nicht fremdüblich um EUR 656,04 (inkl. Betriebskosten) vermietet worden. Dies entspreche einer Mietzinsreduktion von 48%. | Umbau Aufw. 2015…
…Gültigkeit hat. Ebenso hatte ***3*** als Mieterin keine Kaution zu entrichten, was im vorliegenden Fall auch nicht als fremdüblich angesehen werden kann. Die entgeltliche Überlassung der in Rede stehenden Wohnung ***1*** an die Tochter des Bf. begründet daher keine wirtschaftliche Tätigkeit des Bf. iSd Umsatzsteuergesetzes…
…Einkunftsquelle im Sinne der abgabenrechtlichen Bestimmungen. Das Finanzamt X (FA) vertritt in den angefochtenen Bescheiden den Standpunkt, das Mietverhältnis des Bf mit seinem Sohn sei aufgrund des außerordentlich geringen Mietentgelts nicht fremdüblich. Zudem wären wegen der niedrigen Mieteinnahmen kontinuierliche Verluste aus der Vermietung zu erwarten…
…Juli 2009 legt die Bw. zur Feststellung der Ap., wonach die Anwendung der Wx Austria Verrechnungspreisrichtlinie zu nicht fremdüblichen Ergebnissen führe dar, dass diese von einer Vielzahl steuerlicher Behörden akzeptiert worden sei. Die Behörde habe es verabsäumt, Unklarheiten durch konkrete Fragestellungen zu beseitigen. Sie habe…
…von 3 - 4 Jahren festzulegen, steht nichts entgegen. Die Prüferin gab nachfolgende Stellungnahme zur Berufung ab: In der Berufung wird ausgeführt: "Zum Nachweis der Fremdüblichkeit wurde der Mietvertrag des vorherigen Eigentümers sowie die Mietvorschreibung aus dem Jahr 2004 vorgelegt, welche dem heutigen Sachverhalt vergleichbar ist…
…ob eine Fremdüblichkeit der Vertragsbeziehungen gegeben ist. Unter Tz. 5 des Berichtes wurde zutreffend ausgeführt: In Zusammenfassung der oben angeführten Punkte 1 - 3 kommt die BP zu dem Schluss, dass das in Rede stehende Mietverhältnis nicht fremdüblich und daher steuerlich nicht anzuerkennen ist. Auf Seite…
…Schreiben genannt. Diese Aktivitäten führten lt. Bw. letztlich zu keinem Abschluss mit anderen Unternehmen. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Gestaltung des Leistungsaustausches nicht fremdüblich sei, es an Aufzeichnungen, Zwischen- und Abschlußberichten über erfolgte Leistungen mangle, es weiters ungewöhnlich sei erst nach einem Jahr…
…untersuchen, ob die tatsächlich erzielten Margen der Bw. dem Fremdvergleich entsprechen, da aus der Fremdunüblichkeit der Vertriebsvereinbarungen nicht zwangsweise auf mangelnde Fremdüblichkeit der erzielten Ergebnisse der Bw. geschlossen werden kann. Weiters ist darzustellen, auf welchen Wert die Marge im Falle des erkannten Korrekturbedürfnisses (d.h…
…Z. tatsächlich in allen Fällen als Vermittler tätig geworden ist, die in den vorgelegten Abrechnungen der Versicherungen als solche gekennzeichnet sind, so ist die Höhe der dafür angeblich geleisteten Subprovisionen nach Ansicht der Berufungsbehörde nicht fremdüblich. Behauptet wird nämlich, dass der Gatte der Bw. für…
…die Zustimmung zu einer solchen Vereinbarung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen getroffen und dies wäre fremdunüblich gewesen. Mit ihrem Beschwerdevorbringen, bei Einstellen einer Zinsforderung an die Mieterin wäre (auch) diese Forderung "wertzuberichtigen" gewesen, sei die Bw. auf die nicht konkret bestrittenen Feststellungen im angefochtenen Bescheid zu verweisen…
…weil sie selbst einräumte, im Falle der Erfolglosigkeit der Sanierung der Mieterin wären von einem Erwerber höhere Mietentgelte zu erreichen. Mit diesem Vorbringen wird die zum Teil nicht fremdübliche Vorgangsweise der Bw. bei der Verrechnung der Mieten und damit das Vorliegen verdeckter Ausschüttungen indirekt eingestanden…
…die Jahre 2002 bis 2004 ab, aus denen die angeblich zu erwartenden "weiteren Zahlungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten" der S-GmbH ersichtlich gewesen wären. Jedoch erweist sich bereits ein Zuwarten bis zumindest Ende 2001 als nicht fremdüblich: Die Bw. stellten ihr Gebäude der S…
…gesamten Berufungszeitraum nicht möglich. Die Zahlungsflüsse - wann welche Beträge bezahlt worden sein sollen - seien absolut nicht nachvollziehbar. Da hinsichtlich dieser Subprovisionszahlungen die Kriterien für eine steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen (Publizität, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Vertragsinhalt sowie Fremdüblichkeit der Vereinbarung) nicht erfüllt…
…Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Y (i.d.F. Beschwerdeführer kurz Bf.) war Eigentümer der Liegenschaft z1 die sie mit 25…
…Zeit des Zahlungsverzuges das Mietverhältnis beendet und entweder einen neuen Mieter gesucht oder den Mietgegenstand veräußert hätte. Ein über den Zeitraum eines Jahres hinausgehendes Zuwarten eines Vermieters auf die wirtschaftliche Gesundung seines Mieters kann jedoch unter den vorliegenden Umständen nicht mehr als fremdüblich angesehen werden…
…2006), 2.015,61 € (2007) und 3.588,59 € (2008) geleistet wurden. Der Feststellung der Betriebsprüfung, dass die Zinsen in Höhe von 1% bzw. 2% nicht angemessen bzw. fremdüblich seien, entgegnete die Bw. in ihrem Berufungsvorbringen sowie in der mündlichen Verhandlung, dass im…
…das Naheverhältnis zugrunde liegt. Fremdunüblich ist jedenfalls, dass die von Ihnen als "Abschlagszahlung" bezeichnete Entrichtung des Restbetrages im Dezember 2008 erfolgt ist, die Räumung des Zimmers jedoch am 25. Juli. Eine so lange Stundung der Restzahlung würde von einem fremden Dritten nicht akzeptiert worden sein. …
…derartigen fremdüblichen Vereinbarungen fehlt es im gegenständlichen Fall. Es wurde keine schriftliche Vereinbarung getroffen. Da die Laufzeit des angeblichen Darlehens unbestimmt ist und Rückzahlungen aus im Zeitpunkt der Überlassung nicht vorhersehbaren Gewinnausschüttungen erfolgen sollten, liegen selbst im zutreffenden Fall einer derartigen mündlichen Vereinbarung keine fremdüblichen…
…zu den Ausführungen der Betriebsprüfung vom 16.12.1997 (Fax) Stellung, und behauptete, dass der auf Basis der durchschnittlichen GF-Bezüge 1991 bis 1993 angesetzte Geschäftsführerbezug von öS 275.000,-- unangemessen niedrig und nicht fremdüblich sei. Für die verantwortungsvolle und haftungsintensive Tätigkeit von Mag. B…
…öS 24.500,-- anstiegen. Inwieweit dieser Mietzins und dessen Anstieg angemessen und fremdüblich ist; tatsächlich einen fremdüblichen wirtschaftlichen Vorteil für die Bw. darzustellen vermag, und daher das Verrechnungskonto zu recht verminderte, kann der erkennende UFS, mangels entsprechender Feststellungen nicht beurteilen. Es wird zugunsten der Bw…