Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1879
Ostgeschäfte über eine österreichische Schwesteragenturgesellschaft einer schweizerischen Handelsgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 149/1-IV/4/01vom 23.07.2001
Wortlaut laut Findok
Bedient sich
eine schweizerische operativ tätige Handelsgesellschaft einer
österreichischen Schwestergesellschaft, um Handelsgeschäfte mit
landwirtschaftlichen Produkten im Verhältnis zu den Reformstaaten zu
tätigen, dann sind gemäß Artikel 9 des DBA-Schweiz die
Funktionen der österreichischen Gesellschaft fremdüblich abzugelten.
Die inländische Gesellschaft wird hiebei nicht als "abhängiger
Vertreter" und damit als Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft im
Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Schweiz anzusehen sein, wenn sie keine
Abschlussvollmacht besitzt, die in Österreich gewöhnlich ausgeübt
wird (siehe auch EAS 1289, wonach eine Abschlussvollmacht unschädlich
ist, wenn sie in Osteuropa ausgeübt wird).
Beim Ansatz der
hier maßgebenden Verrechnungspreise wird - soferne keine Vergleichspreise
zur Verfügung stehen - gegen die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode kein
Einwand zu erheben sein, wenn die Funktion der österreichischen
Gesellschaft lediglich die eines Vermittlers und nicht die eines
Zwischenhändlers ist. Ob hiebei der Ansatz eines Gewinnaufschlages von 8%
als fremdüblich anzusehen ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die im
ministeriellen EAS-Verfahren nicht beurteilt werden kann.
23. Juli
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 5 Abs. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
verbundene UnternehmenFremdvergleichVertreterabhängigerBetriebstätteAbschlussvollmachtVerrechnungspreiseVergleichspreiseKostenaufschlagsmethodeFunktionsanalyseFremdüblichkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 149/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2180
- Gültig
- 23.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF