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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 18

Konzerninterne 7%ige "service fee"

geltende FassungEAS-AuskunftF 1486/2/1-IV/4/91vom 31.07.1991

Wortlaut laut Findok

Die österreichische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist berechtigt, eine von der Muttergesellschaft in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühr ("service fee") für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Warenimporten erbracht werden (Verhandlung mit Produzenten, Warenqualitätsprüfung, Verschiffung und Versicherung der Ware, Mängelreklamationen), als Betriebsausgabe abzusetzen. Allerdings ist zu beachten, dass derartige Verrechnungspreise gegenüber nahestehenden Unternehmen nur in jener Höhe steuerlich abzugsfähig sind, in der sie auch für vergleichbare Leistungen, die von unabhängigen Unternehmen erbracht werden, angefallen wären ("Fremdverhaltensgrundsatz"). Die Frage, ob der Ansatz einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7% des von der Tochtergesellschaft importierten Warenwertes diesen Anforderungen entspricht, könnte nur dann bejaht werden, wenn hiedurch die durch die Dienstleistungen nachweisbar bei der ausländischen Gesellschaft angefallenen Kosten einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlages abgedeckt werden und nicht eine darüber hinausgehende Gewinnverlagerung auf die ausländische Gesellschaft eintritt. Auf die Verrechnungspreisrichtlinien der OECD, AÖF Nr. 79/1986, wird hingewiesen. 31. Juli 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

VerrechnungspreisgrundsätzeFremdüblichkeitFremdverhaltenskonformitätFremdvergleichOECD-Verrechnungspreisgrundsätze

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
F 1486/2/1-IV/4/91
Stammnummer
18665
Gültig
31.07.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF