Findok · EAS-Auskünfte
EAS 18
Konzerninterne 7%ige "service fee"
geltende FassungEAS-AuskunftF 1486/2/1-IV/4/91vom 31.07.1991
Wortlaut laut Findok
Die österreichische
Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist berechtigt,
eine von der Muttergesellschaft in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühr
("service fee") für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Warenimporten
erbracht werden (Verhandlung mit Produzenten, Warenqualitätsprüfung,
Verschiffung und Versicherung der Ware, Mängelreklamationen), als
Betriebsausgabe abzusetzen. Allerdings ist zu beachten, dass derartige
Verrechnungspreise gegenüber nahestehenden Unternehmen nur in jener
Höhe steuerlich abzugsfähig sind, in der sie auch für
vergleichbare Leistungen, die von unabhängigen Unternehmen erbracht werden,
angefallen wären ("Fremdverhaltensgrundsatz"). Die Frage, ob der Ansatz
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7% des von der
Tochtergesellschaft importierten Warenwertes diesen Anforderungen entspricht,
könnte nur dann bejaht werden, wenn hiedurch die durch die Dienstleistungen
nachweisbar bei der ausländischen Gesellschaft angefallenen Kosten
einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlages abgedeckt werden und
nicht eine darüber hinausgehende Gewinnverlagerung auf die
ausländische Gesellschaft eintritt. Auf die Verrechnungspreisrichtlinien
der OECD, AÖF Nr. 79/1986, wird hingewiesen.
31. Juli
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
VerrechnungspreisgrundsätzeFremdüblichkeitFremdverhaltenskonformitätFremdvergleichOECD-Verrechnungspreisgrundsätze
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 1486/2/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18665
- Gültig
- 31.07.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF