Findok · EAS-Auskünfte
EAS 615
Firmenwertabschreibung bei grenzüberschreitender verschmelzender Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/34/1-IV/4/95vom 12.04.1995
Wortlaut laut Findok
Erwirbt eine österreichische Banken-AG von einer
ebenfalls in Österreich ansässigen und zum Konzernverbund
gehörenden Nicht-Banken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher
stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer in einem EU-Staat
ansässigen Banken-AG als vorbereitenden Anteilserwerb für eine
nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der ausländischen Banken-AG, so
wird damit im Ergebnis eine ausländische Konzern-Bank in einen
ausländischen Filialbetrieb der österreichischen Banken-AG
umgewandelt. Durch Untergang der zu Marktpreisen in den Büchern der
österreichischen Banken-AG angesetzten Beteiligung kann in deren
steuerlichen Rechenwerk ein Buchverlust eintreten; dann nämlich, wenn an
die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des
ausländischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht ist
die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre
abschreibbar.
Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des
anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der
ausländischen Bankenbetriebstätte oder bei der Gewinnermittlung des
österreichischen Hauptsitzes der österreichischen Banken-AG zu
berücksichtigen ist, wird nicht unilateral lösbar sein. Wohl spricht
der Umstand, dass die Aufdeckung der stillen Reserven anlässlich des
vorbereitenden Anteilserwerbes die Haushaltseinnahmen der österreichischen
Steuerverwaltung erhöht hat, dafür, dass die durch die Abschreibung
dieser stillen Reserven in den Händen des österreichischen
Anteilserwerbers verursachten Steuermindereinnahmen von derselben
Steuerverwaltung getragen werden. Allerdings ist vorzukehren, dass die
ausländische Steuerverwaltung das Doppelbesteuerungsabkommen
korrespondierend interpretiert, da nur so die Gefahr einer Doppelverwertung der
Abschreibungen vermieden werden kann (Reziproker Fall zu
EAS 525).
12. April
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
KonzerngesellschaftfremdverhaltenskonformFremdverhaltenskonformitätFremdüblichkeitVerlusteAuslandsbetriebstätte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2163/34/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17205
- Gültig
- 12.04.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF