…Steuerverwaltung in Abschnitt IV bestätigten Formulare" vorliegen. Weigert sich daher eine ausländische Steuerverwaltung, auf dem Formular selbst die Ansässigkeitsbescheinigung zu erteilen und wird daher aus dem Formular nicht erkennbar, dass die ausländische Verwaltung über den maßgebenden Einkünftefluss auch tatsächlich informiert ist, dann bewirkt sie hierdurch…
…das deutsche Unternehmen würde mit seinen Gewinnen aus den österreichischen Verkaufsgeschäften ohnedies in Deutschland besteuert werden, kann man daher nicht seiner Mitwirkungspflicht an den Untersuchungen eines österreichischen Finanzamtes über den tatsächlichen Ablauf der Verkaufsgeschäfte in Österreich ausweichen. Stellt sich in der weiteren Folge nämlich heraus…
…AÖFV. Nr. 111/1999, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, daß im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein…
…4/2005, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gemäß § 102 Abs. 1 Z 3 EStG die gesamte Abzugssteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Der…
…nicht den Steuerpflichtigen selbst zur Bekanntgabe seiner niederländischen Einkünfte zu veranlassen, sondern diese Arbeit der niederländischen Steuerverwaltung aufzuerlegen, wäre dies auch ein schwerer Verstoß gegen fundamentale Grundsätze des österreichischen Abgabenverfahrens. Denn folgte man dem Ansinnen des Steuerpflichtigen, dann würden bei einer nicht ausreichend erfolgreichen Ermittlungstätigkeit…
…Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für diese bezogenen Gewinnausschüttungen nur dann nicht verloren gehen, wenn an der österreichischen Holding-Tochtergesellschaft unmittelbar oder mittelbar überwiegend beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen "beteiligt" sind. Der…
…Aktivitäten zu den Funktionen des österreichischen Stammhauses und es ist daher nicht ausreichend, lediglich die hiefür in Österreich aufgelaufenen Kosten an die ausländische Betriebstätte weiterzubelasten. Denn Aufwendungen, die in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich des inländischen Stammhauses stehen können nicht nach Artikel 7 Abs…
…dem Unternehmen aber nicht die Verfügungsmacht über das gesamte Forstrevier mit einer solchen Intensität zukommt, dass es andere von der Nutzung des Forstreviers ausschließen könnte, wird derzeit in dem Forstrevier keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens gesehen. Die Sache kann aber nicht ausreichend auf ministerieller Ebene…
…Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe zB Z 9 lit. a des OECD-Kommentars zu Art. 26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig auszuschöpfen sind). Kommt der Abgabepflichtige in einem internationalen Verrechnungspreisfall mit der Schweiz seiner Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nach, ist gemäß § 184 Abs…
…wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 nicht ausreichend entsprochen worden ist. Zu diesen Dokumentationsanforderungen gehört - soferne nicht ein Anwendungsfall von § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt (insbesondere jährliche Vergütung unter 10.000 Euro) - das Vorliegen einer von der ausländischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS…
…Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) nur zugerechnet werden können, wenn diese "wirtschaftlicher Eigentümer" ist; das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Part I/107). Bloße buchmäßige Erfassung ist daher nicht ausreichend (AOA Part I/111); vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in…
…Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfangen werden, ist nicht ausreichend, weil dadurch die entscheidenden Freistellungskriterien nicht belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006
…Vergleichsmerkmale enthält, nicht als "Company", sondern als "Partnership" bezeichnet wird, ist jedenfalls nicht ausreichend, die Gesellschaft auch in Österreich als Personengesellschaft zu qualifizieren, da im Rahmen des Typenvergleiches den inhaltlichen und nicht bloß den formalen Gegebenheiten die wesentliche Relevanz zukommt. Desgleichen kann der Umstand, dass…
…ausreichendem Welteinkommen - keine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich gesetzlich zulässig. Wenn Deutschland ungeachtet dieser Situation bei seinen in Deutschland ansässigen Unternehmern nunmehr eine Nachversteuerung von im Verlustausgleichsweg in Deutschland berücksichtigen Österreich-Verlusten vornimmt, wird hiedurch die Wirkung einer Doppelbesteuerung herbeigeführt (denn die Wirkung einer Doppelbesteuerung tritt nicht…
…von der italienischen Steuerverwaltung vorgenommenen Grenzgängereinstufung anschließen könnte. Die bloße "Möglichkeit" einer täglichen Rückkehr zum Wohnsitz wäre aber für die Grenzgängerqualifikation nicht ausreichend. Damit daher unter derartigen Gegebenheiten der österreichische Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ohne Haftungsrisiko unterlassen kann, wäre einerseits eine dementsprechende amtliche Erklärung des zuständigen…
…gehaltener vager Verweis auf angebliche zwischenstaatliche Vereinbarungen, die derartiges vorsehen sollen, ohne aber diese Vereinbarungen genau zu bezeichnen, ist nicht ausreichend; auch dann nicht, wenn dieser Hinweis von einer lokalen schwedischen Steuerbehörde stammt. 18. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Produkte von literarischem, künstlerischem oder wissenschaftlichem Wert wäre. Wird der Sublizenzvertrag zwischen dem österreichischen Unternehmen und den tschechischen Subdistributoren von dem niederländischen Produkterzeuger mitunterschrieben, so ist dieser Umstand allein nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen noch nicht ausreichend, um daraus zu schließen, dass die Lizenzvereinbarung…
…Model weiterleitet, dann ist ernstlich fraglich, ob der Modelagentur tatsächlich nur die Position eines Vermittlers zukommt. Denn wenn die Modelagentur der Filmproduktionsfirma nicht ausreichend klarlegt, dass nicht die Agentur, sondern das Model der Vertragspartner der Filmproduktionsgesellschaft ist, dann kann der Schluss gerechtfertigt sein, dass in…
… 29 BAO darstellt. Die Räumlichkeiten der SFB müssen daher der Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit dienen; die Ausübung bloßer Vermögensverwaltung wäre hierzu nicht ausreichend. Liegt in diesem Sinn eine Betriebstätte vor, dann würde diese auch im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Schweiz als abkommensrechtliche…
…Staat wäre hingegen nicht ausreichend. Erfolgt die Anreise in einen asiatischen DBA-Partnerstaat via Deutschland in der Weise, dass der Abflug in Österreich am 1.2. MEZ beginnt und am 2.2. lokale Zeit im Einsatzland endet, dann ist der 1.2. nicht in die…