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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 444

Steuerliche Behandlung schwedischer Sozialversicherungspensionen

geltende FassungEAS-Auskunft04 4262/1-IV/4/94vom 18.05.1994

Wortlaut laut Findok

  Schwedische Sozialversicherungspensionen, die einem in Österreich ansässigen österreichischen Staatsbürger zufließen, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 des DBA-Schweden der österreichischen Besteuerung. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine entgegenstehende Sonderregelung für jenen Teil der Pension, die als schwedische "Volkspension" bezeichnet wird. Sollte von Parteienseite Steuerfreiheit dieser Pension in Österreich eingewendet werden, so ist erforderlich, dass die hiefür maßgebenden Rechtsgrundlagen zitiert werden. Ein bloß allgemein gehaltener vager Verweis auf angebliche zwischenstaatliche Vereinbarungen, die derartiges vorsehen sollen, ohne aber diese Vereinbarungen genau zu bezeichnen, ist nicht ausreichend; auch dann nicht, wenn dieser Hinweis von einer lokalen schwedischen Steuerbehörde stammt. 18. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PensionRenten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 4262/1-IV/4/94
Stammnummer
17693
Gültig
18.05.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF