Findok · EAS-Auskünfte
EAS 444
Steuerliche Behandlung schwedischer Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-Auskunft04 4262/1-IV/4/94vom 18.05.1994
Wortlaut laut Findok
Schwedische Sozialversicherungspensionen, die einem in
Österreich ansässigen österreichischen Staatsbürger
zufließen, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 des DBA-Schweden
der österreichischen Besteuerung. Das Doppelbesteuerungsabkommen
enthält keine entgegenstehende Sonderregelung für jenen Teil der
Pension, die als schwedische "Volkspension" bezeichnet wird. Sollte von
Parteienseite Steuerfreiheit dieser Pension in Österreich eingewendet
werden, so ist erforderlich, dass die hiefür maßgebenden
Rechtsgrundlagen zitiert werden. Ein bloß allgemein gehaltener vager
Verweis auf angebliche zwischenstaatliche Vereinbarungen, die derartiges
vorsehen sollen, ohne aber diese Vereinbarungen genau zu bezeichnen, ist nicht
ausreichend; auch dann nicht, wenn dieser Hinweis von einer lokalen schwedischen
Steuerbehörde stammt.
18. Mai
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 16 DBA S (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1960
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4262/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17693
- Gültig
- 18.05.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF