Findok · EAS-Auskünfte
EAS 641
Sublizenzvergabe nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskunftT 1292/2/1-IV/4/95vom 29.05.1995
Wortlaut laut Findok
Werden niederländische
Softwareprodukte in Sublizenz von der österreichischen Tochtergesellschaft
des niederländischen Produkterzeugers an tschechische Subdistributoren zur
Verwertung überlassen, so dürfen die dafür aus Tschechien an den
österreichischen Sublizenzgeber gezahlten Vergütungen gemäß
Artikel 12 Abs. 2 DBA-CSSR in Tschechien in Höhe von maximal 5% des
Bruttobetrages einer Besteuerung unterzogen werden. Quellensteuerfreiheit
stünde nach der zitierten Abkommensbestimmung nur zu, wenn der wesentliche
Inhalt der überlassenen Produkte von literarischem, künstlerischem
oder wissenschaftlichem Wert wäre.
Wird der Sublizenzvertrag zwischen dem
österreichischen Unternehmen und den tschechischen Subdistributoren von dem
niederländischen Produkterzeuger mitunterschrieben, so ist dieser Umstand
allein nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen noch nicht
ausreichend, um daraus zu schließen, dass die Lizenzvereinbarung direkt
zwischen dem niederländischen Produzenten und dem tschechischen Unternehmen
zustandegekommen ist. Die Mitunterschrift kann durchaus als bloße
Zustimmung des Produzenten zur Ordnungsmäßigkeit der Sublizenzvergabe
nach Tschechien gewertet werden.
Eine andere Beurteilung könnte aber dann erforderlich
sein, wenn die österreichische Gesellschaft weder über eigenes
Personal noch über eigene Geschäftsräume und
Geschäftseinrichtungen verfügt, wenn sonach die formal gewählte
Gestaltung mit der wirtschaftlichen Realität nicht mehr
übereinstimmt.
29. Mai
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 1292/2/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17128
- Gültig
- 29.05.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF