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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 641

Sublizenzvergabe nach Tschechien

geltende FassungEAS-AuskunftT 1292/2/1-IV/4/95vom 29.05.1995

Wortlaut laut Findok

Werden niederländische Softwareprodukte in Sublizenz von der österreichischen Tochtergesellschaft des niederländischen Produkterzeugers an tschechische Subdistributoren zur Verwertung überlassen, so dürfen die dafür aus Tschechien an den österreichischen Sublizenzgeber gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-CSSR in Tschechien in Höhe von maximal 5% des Bruttobetrages einer Besteuerung unterzogen werden. Quellensteuerfreiheit stünde nach der zitierten Abkommensbestimmung nur zu, wenn der wesentliche Inhalt der überlassenen Produkte von literarischem, künstlerischem oder wissenschaftlichem Wert wäre. Wird der Sublizenzvertrag zwischen dem österreichischen Unternehmen und den tschechischen Subdistributoren von dem niederländischen Produkterzeuger mitunterschrieben, so ist dieser Umstand allein nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen noch nicht ausreichend, um daraus zu schließen, dass die Lizenzvereinbarung direkt zwischen dem niederländischen Produzenten und dem tschechischen Unternehmen zustandegekommen ist. Die Mitunterschrift kann durchaus als bloße Zustimmung des Produzenten zur Ordnungsmäßigkeit der Sublizenzvergabe nach Tschechien gewertet werden. Eine andere Beurteilung könnte aber dann erforderlich sein, wenn die österreichische Gesellschaft weder über eigenes Personal noch über eigene Geschäftsräume und Geschäftseinrichtungen verfügt, wenn sonach die formal gewählte Gestaltung mit der wirtschaftlichen Realität nicht mehr übereinstimmt. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

LizenzgebührQuellensteuerQuellenbesteuerungDurchlaufgesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 1292/2/1-IV/4/95
Stammnummer
17128
Gültig
29.05.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF