EAS 1035 hat sich mit Problemen einer steuerentlasteten Lizenzgebührendurchleitung in die niederländischen Antillen befasst. Dabei wurde einleitend folgendes ausgeführt : "Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast…
…Umständen nur insoweit noch eine andere Sichtweise verdienen, wenn es so sein sollte, dass die Steueroasengesellschaft auf den niederländischen Antillen (die formell als Lizenzgeberin gegenüber der niederländischen Durchlaufgesellschaft auftritt) eine 100%ige Tochter- bzw. Enkelgesellschaft einer anderen niederländischen Konzerngesellschaft ist, und wenn - in wirtschaftlicher Betrachtungsweise…
Errichtet eine börsennotierte britische Gesellschaft mit 50 Mio. S in Österreich eine Tochtergesellschaft (die weitere 150 Mio. S als Nullkuponanleihe von deutschen Anlegern aufnimmt) und wird das Gesamtkapital von 200 Mio. S als Stammkapital einer auf den Bermudas gegründeten weiteren Gesellschaft zur Verfügung gestellt, dann…
…auch die Erfüllung der Bedingungen des Artikels 16 des Abkommens, also vor allem die Bedingung, dass die steuerfrei zu stellenden Lizenzgebühren nicht an eine auf "Treaty-Shopping" ausgerichtete US-Durchlaufgesellschaft gezahlt werden. 22. April 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Werden von inländischen Firmen hohe Lizenzgebühren an eine schweizerische Gesellschaft überwiesen, der im Sinn des schweizerischen Bundesratsbeschlusses vom 14. Dezember 1962 Thesaurierungs- oder Durchlaufeigenschaft zukommt, dann findet auf diese Zahlungen das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen gemäß seinem Artikel 28 Abs. 6 keine Anwendung, sodass die Lizenzgebühren…
Für die nach Artikel 16 Abs. 1 lit. d (ii) des neuen DBA-USA vorzunehmende Beurteilung, ob einer nur Passiveinkünfte erzielenden österreichischen Gesellschaft eine zum DBA-Ausschluss führende Durchlaufeigenschaft zuzumessen ist, wird nur auf die US-Einnahmen abgestellt. Denn es soll erreicht werden, dass in…
Betreibt die österreichische Tochtergesellschaft einer zu einem internationalen Konzern gehörenden schweizerischen Muttergesellschaft seit Jahren auf dem österreichischen Markt Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für Produkte des Konzerns und erfolgte die Gewinnzuordnung zur österreichischen Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode nicht geboten…
Wird von einer auf den niederländischen Antillen errichteten Gesellschaft in Österreich eine 99,8-prozentige Tochtergesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen…
Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…
Werden niederländische Softwareprodukte in Sublizenz von der österreichischen Tochtergesellschaft des niederländischen Produkterzeugers an tschechische Subdistributoren zur Verwertung überlassen, so dürfen die dafür aus Tschechien an den österreichischen Sublizenzgeber gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-CSSR in Tschechien in Höhe von maximal 5% des…
…hat (dass sie sonach in der Schweiz im Sinn von Art. 4 DBA-Schweiz ansässig ist); und dass es sich bei der schweizerischen Gesellschaft nicht um eine Thesaurierungs- oder Durchlaufgesellschaft im Sinn von Art. 28 Abs. 7 DBA-Schweiz handelt. 28. März 1996 Für den…
…die selbst nur Hilfsperson der S-Cooperativa (in der Art eines "Briefkastens") zur Weiterleitung der von dieser zu zahlenden Provisionen war, lediglich als Durchlaufgesellschaft fungiert. Wenn aber die Verpflichtung zur Weitergabe außer Frage steht, liegen - Willen und Möglichkeit der Weitergabe vorausgesetzt - schon keine Betriebseinnahmen vor…
…der aus den Niederlanden in das Drittausland (z.B. auch in Steueroasen) abfließenden Lizenzgebühren besonders für die Errichtung von (funktionslosen) Durchlaufgesellschaften, die die Vorteile des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (Null-Satz für Lizenzgebühren) zweckwidrig ausnutzen ("treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im DBA-Ö…
…es sich im Fall von Provisionszahlungen, die durch eine ausländische Durchlaufgesellschaft an verschiedene Personen weiterfließen, um mehrere einzeln zu würdigende Zahlungsflüsse handelt; und zwar auch dann, wenn diese gebündelt mit einer einzigen Zahlungsüberweisung an die Durchlaufgesellschaft geleistet worden sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte…
… 99 EStG) zu umgehen; dies würde dann der Fall sein, wenn die maltesische Gesellschaft eine wirtschaftlich funktionslose Durchlaufgesellschaft (insb. Briefkastengesellschaft) ist und/oder wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bloß treuhändig die Lizenzweitergabe vornimmt. 3. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…entlastet werden, im ausländischen DBA-Partnerstaat für steuerliche Belange offengelegt werden. Weiters wird Vordruck ZS-QU2 benötigt, um zu vermeiden, dass in das DBA-Ausland fließende Zahlungen möglicherweise nur durch die Zwischenschaltung bloßer Durchlaufgesellschaften der österreichischen Quellenbesteuerung entzogen werden. Bundesministerium für Finanzen, 25. November 2011
…bloße Sublizenzvergabe vorliegen, entkräftet werden können); im übrigen ist die Vorlage einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich. Zum Problem der niederländischen Durchlaufgesellschaften siehe EAS.1035. Der Umstand, dass zwischen der niederländischen Basisgesellschaft und ihrer niederländischen Muttergesellschaft eine organschaftsähnliche Gruppenbesteuerung stattfindet, kann allerdings darauf hindeuten, dass man in…
…Treaty Shopping verloren“ habe. Er habe beanstandet, dass Steuerpflichtige „ihre Auslandseinkünfte über Durchlaufgesellschaften schleusen“ würden. Es werde zu prüfen sein, ob „im Fall der Einschaltung funktionsloser Durchlaufgesellschaften die DBA-begünstigten Einkünfte überhaupt dieser Zwischengesellschaft steuerlich zuzurechnen“ seien (SWI 1998, 111). Von der Anwendung der Einkünftezurechnungsregel…
…sofern diese nicht schon von 3.2.b. erfasst sind) 3.2.e. Grenzüberschreitende Vorbescheide für Durchlaufgesellschaften ("Conduits") zwischen nahestehenden Unternehmen (sofern diese nicht schon von 3.2.b. erfasst sind) Konkret sind dies grenzüberschreitende Vorbescheide bezüglich Gestaltungen, bei denen es zu grenzüberschreitenden Finanzierungs- oder…
…zu der Ansicht gelangt, dass die Zwischenschaltung einer in einem Drittstaat errichteten Durchlaufgesellschaft zur Beteiligung an der A-AG durch die in der Schweiz wohnhaften mittelbar beteiligten Ehegatten B-C eine ungewöhnliche und unangemessene Gestaltung darstelle und die von der Bf. hierfür vorgebrachten Gründe nicht…