Findok · EAS-Auskünfte
EAS 463
Lizenzgebührendurchleitung durch Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftC 654/1/1-IV/4/94vom 27.06.1994
Wortlaut laut Findok
Wird von einer auf den niederländischen Antillen
errichteten Gesellschaft in Österreich eine 99,8-prozentige
Tochtergesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der
Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im
Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von
der österreichischen Tochtergesellschaft an die Antillen-Gesellschaft
gezahlten Lizenzgebühren dem 20-prozentigen Steuerabzug gemäß
§ 99 EStG. Das DBA-Niederlande ist nicht anwendbar, da dieses die
niederländischen Antillen nicht in seinen territorialen Anwendungsbereich
einschließt.
Die inländische Steuerabzugspflicht knüpft an die
"Verwertung in einer inländischen Betriebstätte", im vorliegenden Fall
in den Betriebstätte der inländischen Tochtergesellschaft der
Antillen-Gesellschaft, an. Eine Verwertung der Lizenzrechte liegt nicht nur im
Fall der Nutzung für eine eigene Produktion, sondern auch im Fall einer
ertragbringenden Nutzung durch Abschluss von Sublizenzverträgen
vor.
27. Juni
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
LizenzgebührVerwertungsgesellschaftAbzugssteuerAbzugsbesteuerungDurchlaufgesellschaftSteueroaseSteueroasengesellschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 654/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17623
- Gültig
- 27.06.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF