RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 463

Lizenzgebührendurchleitung durch Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftC 654/1/1-IV/4/94vom 27.06.1994

Wortlaut laut Findok

  Wird von einer auf den niederländischen Antillen errichteten Gesellschaft in Österreich eine 99,8-prozentige Tochtergesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen Tochtergesellschaft an die Antillen-Gesellschaft gezahlten Lizenzgebühren dem 20-prozentigen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Das DBA-Niederlande ist nicht anwendbar, da dieses die niederländischen Antillen nicht in seinen territorialen Anwendungsbereich einschließt. Die inländische Steuerabzugspflicht knüpft an die "Verwertung in einer inländischen Betriebstätte", im vorliegenden Fall in den Betriebstätte der inländischen Tochtergesellschaft der Antillen-Gesellschaft, an. Eine Verwertung der Lizenzrechte liegt nicht nur im Fall der Nutzung für eine eigene Produktion, sondern auch im Fall einer ertragbringenden Nutzung durch Abschluss von Sublizenzverträgen vor. 27. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

LizenzgebührVerwertungsgesellschaftAbzugssteuerAbzugsbesteuerungDurchlaufgesellschaftSteueroaseSteueroasengesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 654/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17623
Gültig
27.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF