Findok · EAS-Auskünfte
EAS 777
Börsennotierte britische Gesellschaft als Gesellschafter einer österreichischen Durchlaufgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftB 3076/4/1-IV/4/95vom 28.12.1995
Wortlaut laut Findok
Errichtet eine börsennotierte
britische Gesellschaft mit 50 Mio. S in Österreich eine Tochtergesellschaft
(die weitere 150 Mio. S als Nullkuponanleihe von deutschen Anlegern aufnimmt)
und wird das Gesamtkapital von 200 Mio. S als Stammkapital einer auf den
Bermudas gegründeten weiteren Gesellschaft zur Verfügung gestellt,
dann sind die von der Bermuda-Gesellschaft an die Österreich-Gesellschaft
fließenden Gewinnausschüttungen (sowie allfällige Gewinne aus
Veräußerungen der Bermuda-Beteiligung) im Rahmen des § 10 KStG
von der Besteuerung befreit, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die
Gesellschafter der britischen Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar
natürliche Personen sind, die nicht der österreichischen
unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ob die zur Glaubhaftmachung
herangezogenen Informationen und Unterlagen ausreichen, um die Wirkungen des
internationalen Schachtelprivilegs zu vermitteln, könnte im Wege eines auf
§ 6 der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 gestützten Verfahrens mit dem
zuständigen österreichischen Finanzamt abgeklärt werden.
28. Dezember
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3076/4/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16817
- Gültig
- 28.12.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF