Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1075
Treaty-shopping" mittels niederländischer Durchlaufgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/13-IV/4/97vom 26.05.1997
Wortlaut laut Findok
EAS 1035 hat sich mit Problemen einer steuerentlasteten
Lizenzgebührendurchleitung in die niederländischen Antillen befasst.
Dabei wurde einleitend folgendes ausgeführt :
"Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren
aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft
Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft
(kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei
diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den
niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann
entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer
missbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen
Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des "treaty-shoppings". Denn es ist
bekannt, dass die Niederlande von den aus ihrem Staatsgebiet abfließenden
Lizenzgebühren keine weitere Quellensteuer mehr erheben, sodass eine
Lizenzgebührendurchleitung durch die Niederlande ohne nennenswerte
zusätzliche niederländische Steuerbelastung erwirkt werden kann. Bei
(berechtigter) Ausnutzung des österreichisch-niederländischen
Doppelbesteuerungsabkommens könnte sodann zusätzlich erwirkt werden,
dass der Einkünftefluss in die Steueroase auch in Österreich
quellensteuerfrei erfolgen kann."
Vorsorglich ist aber ergänzend anzumerken, dass im
Rahmen des EAS-Verfahrens nicht in ein finanzbehördlich abzuwickelndes
Sachverhaltsermittlungsverfahren eingegriffen werden kann. Dies gilt vor allem
auch in Bezug auf die Frage, ob - wie dies in EAS 1035 als eine der
möglichen Sachverhaltsgegebenheiten angesehen wurde - die
niederländische Muttergesellschaft der erwähnten niederländischen
Basisgesellschaft der wahre wirtschaftliche Eigentümer der nach
Österreich lizenzierten Patente ist. Der Umstand, dass zwischen der
niederländischen Basisgesellschaft und ihrer niederländischen
Muttergesellschaft eine organschaftsähnliche Gruppenbesteuerung
stattfindet, deutet allerdings auf einen Sachverhalt hin, demzufolge man in der
Muttergesellschaft jene "Person" sehen muss, die über diese Patentwerte zu
disponieren tatsächlich in der Lage ist; es wird hiedurch aber noch nicht
widerlegt, dass als wirtschaftlicher Eigentümer möglicherweise auch
andere hinter der "Antillen-Gesellschaft" stehende Personen anzusehen sind,
insbesondere dann nicht, wenn die "Antillen-Gesellschaft" nicht zu 100% von der
niederländischen Muttergesellschaft beherrscht wird.
26. Mai
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
DurchlaufgesellschaftSteuerentlastungLizenzgebührfunktionslose GesellschaftSteueroasengesellschaftSteueroasengebietMissbrauchQuellenbesteuerungmissbräuchliche Inanspruchnahme von SteuervorteilenQuellensteuerfreiheitOrganschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/13-IV/4/97
- Stammnummer
- 14468
- Gültig
- 26.05.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF